Elektronische Patientenakte: Betriebsärzte erhalten Zugriff – Finanzierung noch offen
DGAUM und VDBW haben beim Gesetzgebungsverfahren zum PDSG einen wichtigen Erfolg erzielt: Der Bundestag hat am 3. Juli das sog. Patientendaten-Schutzgesetz verabschiedet. Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sollen künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wissenschaftliche Fachgesellschaft und Berufsverband hatten jeweils in ihren Stellungnahmen für das Gesetzgebungsverfahren auf die Notwendigkeit einer Zugriffsmöglichkeit im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung aufmerksam gemacht. Nicht geregelt ist jedoch die Frage der Finanzierung der Kosten, die durch die Anbindung der Betriebsärzte entstehen.
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