Donnerstag, 21. November 2024
Navigation öffnen
Infos für Patienten

Schon heute an morgen denken: Tipps zur Vorsorgevollmacht

Schon heute an morgen denken: Tipps zur Vorsorgevollmacht
© jozsitoeroe – stock.adobe.com
Wer nicht mehr sprechen oder eigenständig handeln kann, braucht einen Stellvertreter. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Notfall Enscheidungen treffen darf.
Anzeige:
Quiviviq
Quiviviq

Vorsorgevollmacht: Neue Rechtslage bei medizinischen Fragen

Früher konnten Angehörige und Partner:innen ohne das Dokument keinerlei medizinischen Entscheidungen für eine Person treffen - weder Behandlungen, noch Untersuchungen zustimmen. Das Problem: Ohne eine solche Zustimmung können Ärzt:innen oft nicht handeln. Seit Januar 2023 hat sich die Rechtslage für Ehepartner:innen und eingetragene Lebensgemeinschaften etwas geändert – bei einem medizinischen Notfall sind Partner:innen in den ersten 6 Monaten nun dazu in der Lage, gesundheitliche Fragen zu entscheiden und etwa Absprachen mit Krankenkassen sowie Pflegeheimen zu treffen. Dennoch raten die Expert:innen, jeder Person ab 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Zumal es im Notfall meist nicht nur um gesundheitliche Fragen, sondern oft auch um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geht, über die jemand entscheiden muss.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dokumentieren den eigenen Willen

Erschienen am 27.04.2022So stellen Patienten sicher, dass Angehörige in rechtlichen oder medizinischen Fragen Entscheidungen treffen dürfen.

Erschienen am 27.04.2022So stellen Patienten sicher, dass Angehörige in rechtlichen oder medizinischen Fragen Entscheidungen...

© pressmaster – stock.adobe.com

Vertrauensperson aussuchen

Zunächst sollte man eine Vertrauensperson auswählen – das können Familienmitglieder, Partner:innen oder Freund:innen sein. Wichtig ist, dass man diese Person nicht versucht, zu überreden. Willigt die Vertrauensperson ein, sollte man über seine Wünsche sprechen und was der Bevollmächtige übernehmen kann und will. Die Aufgaben kann man auch aufteilen. Beim Ausfüllen der Formulare können ehrenamtliche Vorsorgelotsen helfen sowie Wohlfahrtsverbände. Einen guten Überblick dazu haben die Betreuungsbehörden. Ein Notar ist dafür nicht nötig – Datum und Unterschrift reichen. Fehlt eine solche Vertrauensperson kann eine Betreuungsverfügung eine Alternative sein. Dabei können Personen bestimmte Aufgaben übernehmen – unterliegen dabei jedoch der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Ist gar nichts geregelt, schaltet sich das Betreuungsgericht ein. Wichtig: Banken verlangen häufig hauseigene Dokumente. Daher ist es sinnvoll mit der Vertrauensperson vorab die Hausbank aufzusuchen und vor Ort entsprechende Formulare zu unterschreiben.

dpa


Anzeige:
Programmatic Ads
 
Weitere Beiträge zum Thema

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Schon heute an morgen denken: Tipps zur Vorsorgevollmacht"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.