Journal MED

Patientenverfügung

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden in Deutschland gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der Spenderegeln. Der Bundestag debattierte erstmals über eine fraktionsübergreifende Initiative für die Einführung einer Widerspruchsregelung. Das hieße: Jeder gilt zunächst als Organspender – außer, man widerspricht ausdrücklich. Doch eine Entscheidung noch vor der vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar ist offen.
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Gesundheitspolitik

Was bringt der neue Anlauf für Organspenden?

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden kommt ein neuer Anlauf für Änderungen der Spenderegeln in Gang. Eine Abgeordnetengruppe stellte am 24. Juni eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag vor, die auf die Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Das hieße, dass zunächst alle als Organspender gelten – außer jenen, die aktiv widersprechen. Derzeit sind Organentnahmen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine solche Reform war 2020 gescheitert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt den neuen Versuch, um das „Sterben auf der Warteliste“ zu beenden.
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Gesundheitspolitik

Online-Register zu Organspenden soll schrittweise starten

Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland soll schrittweise in Betrieb gehen. Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen, wie das Bundesgesundheitsministerium am 12. Februar mitteilte. Ein zweiter Schritt ist zum 1. Juli geplant. Dann sollen Kliniken, die Organe entnehmen, im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen können. Zudem soll es dann bis spätestens 30. September möglich sein, dass Versicherte Erklärungen auch direkt über Krankenkassen-Apps abgeben.
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Gesundheitspolitik

Mehr Organe gespendet – Zahlen aber weiter auf zu niedrigem Niveau

Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist vergangenes Jahr gestiegen. Nach einem starken Rückgang im Jahr 2022 sei 2023 ein leichter Erholungskurs zu verzeichnen gewesen, teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am 16. Januar in Frankfurt am Main mit. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor. Dies entspreche 11,4 Spendern pro Million Einwohner, 2022 seien es 10,3 Spender pro Million Einwohner gewesen.
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Patienteninfos

So verwahren Sie Patientenverfügung und Vollmacht sicher

Ob nach einem Unfall oder im Laufe einer schweren Erkrankung: Wer nicht mehr selbst über die eigene medizinische Behandlung bestimmen kann, sollte sicherstellen, dass eine Vertrauensperson genau das für ihn oder sie übernehmen kann. Dafür sollte der eigene Wille bekannt und klar formuliert sein – in der Patientenverfügung. Außerdem sollte in einer Vorsorgevollmacht stehen, wer im Zweifel rechtliche und finanzielle Angelegenheiten klären kann. Aber wo die Dokumente aufbewahren, damit sie im Notfall auch schnell zur Hand sind?

 
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Gesundheitspolitik

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Auch wenn seit Jahresbeginn das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten Experten weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar eingeführt sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.
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Gesundheitspolitik

Umfrage: Zahl der Patientenverfügungen wächst nur noch leicht

Der Anteil der erwachsenen Deutschen mit einer Patientenverfügung ist in den vergangenen Jahren laut einer Umfrage nur geringfügig gestiegen. Mit 45% sorgt weniger als jeder Zweite ab 18 Jahren auf diese Weise für den Fall eigener schwerer Krankheit vor, 2017 waren es 43%. Das geht aus Ergebnissen der repräsentativen Befragung „Sterben in Deutschland“ im Auftrag des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands hervor. Zwischen der ersten Erhebung 2012, als nur rund jeder Vierte eine Patientenverfügung hatte, und der Folgeausgabe 2017 hatte es noch einen deutlichen Zuwachs gegeben.
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Gesundheitspolitik

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dokumentieren den eigenen Willen

Die Corona-Pandemie zeigt eindrücklich, wie schnell sich das Leben von einem auf den anderen Tag durch eine Erkrankung ändern kann. Doch auch andere Ereignisse wie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall oder ein schwerer Unfall können dazu führen, dass man selbst handlungsunfähig wird. In diesen Fällen ist es gut, wenn man vorgesorgt hat, am besten mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und einer zusätzlichen Patientenverfügung. Erst damit ist sichergestellt, dass Angehörige in rechtlichen oder medizinischen Fragen entscheiden dürfen. Darauf weist die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz hin.
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Patienteninfos

„Meine Patientenverfügung“: Vorsorge, Sterbehilfe und Organspende

Eine Patientenverfügung ist das richtige Mittel, um im Fall der Fälle das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende wahrzunehmen. „Meine Patientenverfügung“, der neue Ratgeber der Stiftung Warentest, informiert darüber, was in solch einem Dokument bestimmt werden kann und wie eine Patientenverfügung erstellt wird. Er beschreibt auch, wie man am Lebensende gut versorgt ist und selbstbestimmt sterben kann.
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Patienteninfos

„Vorsorge für den Ernstfall“ - Verbraucherinformation der DKV

Ein schlimmer Unfall oder eine schwere Krankheit kann Menschen in eine Situation bringen, in der sie sich nicht mehr mit dem Arzt verständigen können. Dann hilft eine Patientenverfügung: Hier kann jeder festlegen, welche medizinische Versorgung er im Notfall wünscht – und welche nicht. Das Dokument entlastet auch die Angehörigen, die als Betreuer sonst Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen treffen müssten. Wie eine Patientenverfügung aussehen muss, damit sie gültig ist, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Er erklärt außerdem, wie die Verfasser sicherstellen können, dass Ärzte im Notfall von ihrer Patientenverfügung erfahren und wie sie das Dokument ändern können.
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