Journal MED
Patienteninfos

Patientenverfügung: Spezielle Therapien, Palliativangebote, Rechtslage bei der Sterbehilfe

Jede ärztliche Behandlung bedarf der Einwilligung des Patienten. Ist dieser dazu nicht mehr in der Lage, hilft eine Patientenverfügung, die im Voraus an gesunden Tagen erstellt wurde. Darin ist festgelegt, für welche Krankheitssituation der Patient in bestimmte Behandlungen einwilligt und welche er oder sie ablehnt. Der Ratgeber „Meine Patientenverfügung“ zeigt, wie man eine Patientenverfügung erstellt und führt Schritt für Schritt durch das entsprechende Formular. Er erläutert, was die Verfügung regeln kann und was nicht und was eine Patientenverfügung in Corona-Zeiten bedeutet.
Tipps für ein gutes Gedächtnis und neue medikamentöse Ansätze gegen Alzheimer
© Universitätsklinikum Ulm

Was tun für die Fitness im Kopf? Praktische Tipps geben Ärztinnen, Psychologen und Forscherinnen des Universitätsklinikums Ulm am Mittwoch, 3. April (14:00 – 18:00 Uhr), für alle Interessierten und insbesondere für Menschen über 50 mit und ohne Gedächtnisproblemen. In der Ulmer Villa Eberhardt demonstrieren die Wissenschaftler und Klinikerinnen passende Aktivitäten, wie zum Beispiel Spiele,...
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Wie sich Ängste und Schmerzen am Lebensende durch spezielle Therapien lindern lassen, welche Palliativangebote es gibt, wie die Rechtslage bei der Sterbehilfe ist und wie eine Organspende funktioniert, wird ebenfalls erklärt. Unterstützung und Beratung bei der rechtlichen Vorsorge runden den Ratgeber ab.

Der Ratgeber „Meine Patientenverfügung“ hat 143 Seiten und ist zum Preis von 14,90 Euro im Handel erhältlich oder kann hier online bestellt werden.Quelle:

Stiftung Warentest

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