Wer übermittelt die Krankmeldung an die Kasse?
Bei Krankschreibungen sollte es eine klare Absprache geben, ob die Patient:innen selbst oder die Arztpraxis die Krankmeldung an die Kasse übermitteln. Sonst könne im Zweifel das Krankengeld ausbleiben, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.
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Erschienen am 06.10.2021 • Längere Gespräche mit ihrem Arzt wünschen sich viele Patienten. Das gelingt mit digitalisierten Fragebögen. Erfahren Sie hier mehr!
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Krankmeldung an die Kasse durch Arztpraxis noch in der Testphase
Bis Ende 2021 lag es noch in der Verantwortung der Patient:innen, die Krankschreibung an die Krankenkasse zu übermitteln. Seit diesem Jahr übernimmt das eigentlich die zuständige Arztpraxis. Es gibt aber eine
auf unbestimmte Zeit verlängerte Testphase. In der ist nicht immer klar, wer die Krankmeldung an die Kasse schickt.
Erschwerend hinzu kommt, dass bei der neu eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wiederholt Übertragungsfehler gegeben habe, so die Verbraucherschützer.
Kasse zahlt bei fehlender Krankmeldung kein Krankengeld
Egal aus welchen Gründen es beim Übermitteln hakt: Liegt die Krankmeldung der Versicherung nicht vor, zahlt sie kein Krankengeld aus. Der Fehler macht sich laut Verbraucherzentrale oft erst rund
2 Wochen später bemerkbar, wenn das Krankengeld ausbleibt.