Apothekerin Margit Schlenk, Prof. Dr. Michael A. Popp, Neumarkt
01. Oktober 2017
Durch das am 10.03.2017 in Kraft getretene Gesetz „Cannabis als Medizin“ zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften haben sich die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln für Ärzte erweitert. „Schwerkranke Patientinnen und Patienten können künftig nach ärztlicher Verordnung Cannabis in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommen. Das ist ein guter und wichtiger Schritt, um Schmerzen und Leid zu lindern“, meint Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (1). Neben den bisherigen Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie das Rezepturarzneimittel Dronabinol können Ärzte künftig – unter Einhaltung der arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben – auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben (1).
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