Journal MED

ärztlich assistierter Suizid | Beiträge ab Seite 2

Eine Patientenverfügung ist das richtige Mittel, um im Fall der Fälle das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende wahrzunehmen. „Meine Patientenverfügung“, der neue Ratgeber der Stiftung Warentest, informiert darüber, was in solch einem Dokument bestimmt werden kann und wie eine Patientenverfügung erstellt wird. Er beschreibt auch, wie man am Lebensende gut versorgt ist und selbstbestimmt sterben kann.
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Medizin

Medscape Ethik-Report 2020: Ärzte über Behandlungsfehler, Alkohol, Impfpflicht, Sterbehilfe und COVID-19

Fast ein Drittel aller Ärzte und Ärztinnen (32%) vertuschte laut dem aktuellen Medscape Ethik-Report 2020 schon einmal einen Fehler. Die große Mehrheit der Befragten (68%) zeigt jedoch moralische Größe und steht zu ihren Fehlleistungen im Praxisalltag. Fast 9 von 10 Medizinern geben an, sich bei ihren Patienten dafür entschuldigt zu haben. Solche moralischen Prinzipien sollten Mediziner grundsätzlich bei ihrer Arbeit leiten. Aber wie weit klaffen Erwartungshaltung und Realität auseinander – vor allem in besonderen Zeiten wie der „Corona-Krise“?
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Gesundheitspolitik

Urteil: Angehörige erhält auch nach Sterbehilfe Hinterbliebenenrente

Auch wenn Angehörige Sterbehilfe geleistet haben, kann ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts eine Hinterbliebenenrente zustehen. Im konkreten Fall fiel ein Mann 2006 nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit ins Wachkoma. Nach fast vier Jahren entschied die Familie, die Magensonde entfernen zu lassen. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung der Frau des Toten die Leistungen für Hinterbliebene. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertritt in seinem Urteil vom Donnerstag eine andere Auffassung (AZ B 2 U 18/13 R).

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Gesundheitspolitik

Stiftung: Palliativmedizin macht Debatte um Sterbehilfe hinfällig

Gute Hospizarbeit und Palliativversorgung machen aus Sicht der Deutschen Palliativstiftung den Wunsch nach Sterbehilfe in vielen Fällen überflüssig. Angst vor großem Leiden müsse kein Todkranker haben, sagte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Thomas Sitte, in Fulda. Der Wunsch nach einer aktiven Verkürzung des Lebens resultiere häufig aus Ängsten. Doch viele dieser Ängste seien unbegründet bei einer angemessenen medizinischen und pflegerischen Versorgung.

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Gesundheitspolitik

Belgisches Parlament beschließt Sterbehilfe für todkranke Kinder

Das belgische Parlament hat die aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche erlaubt. Nach einer emotionalen Debatte stimmten die Abgeordneten am Donnerstag in Brüssel mit Mehrheit für eine entsprechende Gesetzesänderung. Somit dürften Ärzte etwa krebskranken Minderjährigen auf deren erklärten Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgische Mediziner erwarten etwa ein Dutzend solcher Fälle pro Jahr.

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