Journal MED

Apotheke | Beiträge ab Seite 6

DGAUM und VDBW haben beim Gesetzgebungsverfahren zum PDSG einen wichtigen Erfolg erzielt: Der Bundestag hat am 3. Juli das sog. Patientendaten-Schutzgesetz verabschiedet. Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sollen künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wissenschaftliche Fachgesellschaft und Berufsverband hatten jeweils in ihren Stellungnahmen für das Gesetzgebungsverfahren auf die Notwendigkeit einer Zugriffsmöglichkeit im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung aufmerksam gemacht. Nicht geregelt ist jedoch die Frage der Finanzierung der Kosten, die durch die Anbindung der Betriebsärzte entstehen.
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Gesundheitspolitik

Münchnerin entwickelt erfolgreich Gesundheits-Apps

Gloria Seibert aus München ist gerade mal 29 Jahre jung und bereits erfolgreiche App-Unternehmerin. Sie leitet das von ihr gegründete Unternehmen Temedica, das digitale Gesundheitslösungen entwickelt. Diese sind so gut, dass sie von Krankenkassen erstattet werden. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn die meisten Gesundheits-Apps muss man aus privater Tasche bezahlen. Nur wenige schaffen die Zertifizierung und Anerkennung durch die Krankenkassen. Zudem ist die Gesundheits-App pelvina sogar in Apotheken erhältlich. Gloria Seibert ist damit eine der wenigen Frauen, die es geschafft haben, sich in der Männerdomäne Technologie-Start-Up durchzusetzen.
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Gesundheitspolitik

Opioidtherapie: Rabattverträge für Oxycodon/Naloxon Krugmann®

Die Krugmann GmbH hat mit den Krankenkassen AOK Nordwest, AOK Nordost, AOK Rheinland-Hamburg, IKK Classic und der Techniker Krankenkasse Rabattverträge für Oxycodon/Naloxon Krugmann® Retardtabletten abgeschlossen. Mitglieder dieser Krankenkassen können mit Wirkung ab dem 1. März 2017 in ihren Apotheken diese wirtschaftliche Zweitmarke zu den vereinbarten Rabatten erhalten. Alle notwendigen Daten werden Arztpraxen und Apotheken ab dem 1. April 2017 über ihre jeweilige Software zur Verfügung stehen.
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Gesundheitspolitik

Cannabis wird auf Rezept freigegeben

Cannabis auf Rezept wird für Schwerkranke in Deutschland freigegeben. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten dann bezahlen. Erwartet ein Arzt eine positive Wirkung auf Krankheitsverlauf oder Symptome, kann er Cannabis verschreiben. Helfen kann es etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.
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