Arbeitsrecht
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zur FSME in 3 weiteren Endemiegebieten
Qualifikationen ukrainischer Ärzt:innen sollen rasch anerkannt werden
Elektronische Patientenakte: Betriebsärzte erhalten Zugriff – Finanzierung noch offen
COVID-19 als Berufskrankheit: Versicherung übernimmt Kosten
Kurzarbeit in der Arztpraxis: Antrag – Schwierigkeiten – Ablauf
Stundung der Sozialversicherung für Arbeitgeber bis Juni 2020 zinsfrei möglich
Neuerungen 2020 – Teil IV: Gesundheits-Apps künftig verschreibungsfähig
Digitalisierung: Update zu geplanten Neuerungen im Bereich Praxis und Patientenversorgung
Hausbesuche: Auch ohne Anwesenheit des Patienten abrechenbar
Termine: Vertragsärzte fordern Sperre für unentschuldigtes Fernbleiben
Arbeitsunfähigkeit oder Tod: Vorsorge für die Praxis
Beamtenlaufbahn: Verbeamtung bei Diabetes ist grundsätzlich möglich
Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, muss unter anderem zunächst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die örtlichen Gesundheitsämter untersuchen Anwärter auf ihre Tauglichkeit. Stellt der Amtsarzt gesundheitliche Einschränkungen fest, die erwarten lassen, dass der Anwärter während seiner Laufbahn dienstunfähig werden könnte, kann eine Verbeamtung abgelehnt werden. So entschied Ende Januar das Oberverwaltungsgericht Münster, dass eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigert werden kann. Trotzdem können Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten grundsätzlich auch eine Verbeamtung erreichen. Um die hohe Hürde der Gesundheitsprognose zu meistern, rät die "Deutsche Diabetes-Hilfe Menschen mit Diabetes" (DDH-M) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffenen, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen.