Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
Kabinett bringt Vereinfachungen für Pharma-Entwicklung auf den Weg
Geheimpreise für Arzneimittel: Fluch oder Segen?
Zwischenbilanz: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wirkt sich negativ auf die Arzneimittelversorgung aus
Lauterbach kündigt neue Vorschläge für Cannabis-Gesetz an
Orphan Drugs: Förderung weiterhin von hoher Relevanz
BPI-AMNOG-Daten 2022: Marktaustritte bleiben ein Problem
GKV-Finanzstabilisierung: Falsches Gesetz, gerade in Krisenzeiten
BPI: Geplantes GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist besorgniserregend
AWMF: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz könnte zu eingeschränkter Verfügbarkeit wirksamer neuer Arzneimittel führen
BAH: Entwurf für Spargesetz gefährdet Pharmastandort Deutschland
Orphan Drugs: Erstattungs- und Versorgungsherausforderungen
AMNOG-Report 2022: Preisexplosion bei Arzneimitteln geht weiter
Typ-2- Diabetes: Preisverhandlungen zu Empagliflozin starten
Jardiance® (Empagliflozin) ist in Europa, den USA und anderen Ländern zur Behandlung des Typ-2- Diabetes zugelassen und seit August 2014 in Deutschland verfügbar. Knapp ein halbes Jahr nach der Markteinführung sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Entscheidung den Zusatznutzen für den SGLT2-Hemmer als nicht belegt an. Boehringer Ingelheim und Lilly, Partner in einer weltweiten Diabetes-Allianz, sind vom klinisch-medizinischen Nutzen des Wirkstoffs überzeugt, den andere Behörden, wie das NICE für England oder das Schottische Medical Consortium (SMC), ähnlich schon bestätigt haben.
Einigung mit dem GKV-Spitzenverband: Diabetes-Medikament Dapagliflozin bleibt in Deutschland verfügbar
AstraZeneca gab bekannt, dass anstelle eines Schiedsspruchs eine Einigung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) auf einen Erstattungsbetrag für das Diabetes-Medikament Forxiga® (Dapagliflozin*) erreicht wurde. AstraZeneca wird den Forxiga®-Vertrieb in Deutschland wieder aufnehmen und strebt nach dem Abverkauf der noch in der Handelskette befindlichen Ware eine nahtlose Weiterversorgung an. Nach zunächst ergebnislosen Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband hatte AstraZeneca Dapagliflozin zum 15. Dezember 2013 vorläufig außer Vertrieb gesetzt.
Bristol-Myers Squibb und AstraZeneca sind über den G-BA-Beschluss zum SGLT-2-Inhibitor Dapagliflozin enttäuscht
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gab heute bekannt, dass er für das orale Antidiabetikum Forxiga® (Dapagliflozin) keinen Zusatznutzen zur Behandlung von Patienten mit Typ 2 Diabetes im Vergleich zur zweckmäßigen Standardtherapie sieht. Forxiga® ist der erste zugelassene Vertreter einer neuen Wirkstoffklasse der SGLT-2-Inhibitoren und wirkt insulinunabhängig. Diese Entscheidung kann in Deutschland Auswirkungen auf zahlreiche Patienten haben, die von Dapagliflozin profitieren könnten.
G-BA bewertet Zusatznutzen von Decitabin - Hersteller: „Individuelle Therapiesituation des Patienten zu wenig berücksichtigt“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Beschluss zu Dacogen® (Decitabin) (1) im Rahmen der frühen Nutzenbewertung bekanntgegeben (2). Darin stuft der G-BA das Ausmaß des Zusatznutzens als "gering" ein. Da Dacogen® als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens im Bereich der Hämato-Onkologie zugelassen ist ("Orphan Drug"), galt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt.
Sozialgericht lehnt einstweiligen Rechtsschutz ab: Bestandsmarktaufruf geht weiter
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat heute entschieden, keinen einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Nutzenbewertung eines Medikamentes zu gewähren, das bereits vor dem Inkrafttreten des AMNOG im Jahre 2011 auf dem Markt war. Dazu erklärt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Unkenrufe, die aus einem einzelnen Gerichtsverfahren gleich ein Scheitern des AMNOG abgeleitet haben, sind damit überholt. Nach Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes können anstehende Fragen im Hauptsacheverfahren detailliert geklärt werden. Der voreilige Ruf nach dem Gesetzgeber ist hinfällig. Gleichwohl sollte der G-BA den deutlichen Hinweis des Gerichtes ernst nehmen und seine Beratungspraxis am Grundsatz des fairen Verfahrens ausrichten."
Gemeinsame Festbetragsgruppen für Humaninsuline und moderne Insuline: GBA-Festbetragsbeschluss für Novo Nordisk nicht nachvollziehbar
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. Februar 2013 soll es künftig gemeinsame Festbetragsgruppen für Humaninsuline und moderne Insuline (so genannte Insulinanaloga) geben. "Mit seiner Entscheidung erkennt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die in klinischen Studien nachgewiesenen patientenrelevanten Vorteile von modernen Insulinen gegenüber Humaninsulin erneut nicht an", sagt Camilla Sylvest, Geschäftsführerin von Novo Nordisk. "Etwa eine Million Menschen mit Diabetes in Deutschland profitieren täglich von dem optimierten Wirkprofil, der verbesserten Sicherheit und der einfacheren Handhabung moderner Insulintherapien. Gemeinsame Festbetragsgruppen für moderne Insuline und Humaninsuline werden diesen Vorteilen nicht gerecht", so Sylvest.