Praxismanagement
Verschreibung von Generika: Drohen Ärzt:innen haftungsrechtliche Konsequenzen?
Seit 2002 sind Apotheken verpflichtet, preisgünstige wirkstoffgleiche Medikamente abzugeben. Ärzt:innen verordnen in der Regel also nicht mehr ein bestimmtes Präparat, sondern einen pharmakologischen Wirkstoff. Die Krankenkassen sparen dank dieser so genannten „Aut idem-Regelung“ viel Geld, doch für die Ärzteschaft birgt diese Praxis gewisse Risiken, da die Ärzt:innen in der Regel nicht wissen, welches Präparat die Patient:innen in der Apotheke erhalten.
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