Ausgleich des zusätzlichen Behandlungsaufwands
Mit dem Schritt werde „der zusätzliche Behandlungsaufwand, der sich aufgrund der außergewöhnlich starken Häufung von Infektionskrankheiten, ausgelöst insbesondere durch die so noch nicht erlebte Welle an RSV-Infektionen, vollumfänglich ausgeglichen“, heißt es in einem Schreiben von GKV-Spitzenverband und KBV an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Lauterbach hatte im Dezember um eine stärkere finanzielle Unterstützung der Mediziner gebeten. Berichte über hohe Belastungen im Gesundheitssystem durch viele Atemwegserkrankungen bei Kindern und Engpässe bei Medikamenten hatten sich zuvor gehäuft.
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Erschienen am 27.12.2022 • In Anbetracht des hohen Patientenaufkommens solle kurzfristig ermöglicht werden, dass eine Krankmeldung von Kindern für mindestens 3 Tage ohne ärztliches Attest auskomme.
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Zuschlag für Behandlung von Kindern wegen Atemwegserkrankung
Einer Mitteilung der KBV zufolge sollen Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Pneumologen sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen nun einen Zuschlag von etwa 7,50 Euro erhalten, wenn sie Kinder bis 12 Jahren wegen einer Atemwegserkrankung behandeln oder behandelt haben. Der Zuschlag werde rückwirkend ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2023 gezahlt. Die gesetzlichen Kassen stocken die Vergütung demnach um 49 Millionen Euro auf.