Sonntag, 22. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

BDP-Resolution zum Gesundheitsdatenschutz

BDP-Resolution zum Gesundheitsdatenschutz
© MQ-Illustrations – stock.adobe.com
Gesetzlich Versicherte müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten behalten. Dies gilt vor allem für den Bereich besonders sensibler Daten, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen und deren Behandlung. Psychotherapiedaten reichen weit in das Intim- und Privatleben hinein und bedürfen eines besonderen Schutzes.
Anzeige:
Programmatic Ads
 
Dieses Anliegen steht im Zentrum der Resolution zum Gesundheitsdatenschutz des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), die auf der Delegiertenkonferenz am 20.11.2022 beschlossen wurde.

ePA soll im „Opt-out“-Verfahren kommen

Bislang gilt: Nur wer aktiv in die Erstellung und Nutzung einwilligt, erhält von seiner Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – das sog. Opt-In. Nun plant das Bundesgesundheitsministerium konkret: Für alle gesetzlich Versicherten soll zukünftig eine Patientenakte angelegt werden und nur Versicherte, die dem aktiv widersprechen, erhalten keine ePA – das sog. Opt-Out.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Digitale Patientenakte soll automatisch für alle kommen

Erschienen am 08.11.2022Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten „Opt-out“-Verfahren erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.

Erschienen am 08.11.2022Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten „Opt-out“-Verfahren erhält man nur dann keine...

© momius – stock.adobe.com
Noch ist nicht hinreichend geklärt, wie mit den Gesundheitsdaten zukünftig verfahren wird, wie zum Beispiel Zugriffsberechtigungen geregelt werden, welcher Zeitraum für die Speicherung gelten wird oder wie genau die Widerspruchsrechte von Patienten sein werden – etwa bei der sekundären Nutzung von digitalen Daten wie der anonymisierten Datenspende für Forschungszwecke.  

Selbstbestimmungsrecht der Patienten beachten

Mit seiner Resolution plädiert der BDP für eine hohe Sorgfalt und umsichtige Abwägung – das Selbstbestimmungsrecht der Patienten muss im Zentrum politischer Gesundheitsmaßnahmen stehen. Hierzu gehört ein Beratungsangebot, mit einer umfassenden und verständlichen Aufklärung der Versicherten über Hintergründe, Nutzen und Risiken, die Betroffenen ermöglicht, eine Entscheidung in ihrem Sinne zu treffen.

Datenschutz und Datensicherheit sind essentiell

Hinsichtlich kontinuierlich steigender Cyberkriminalität befasst sich die Resolution neben dem Datenschutz auch mit der Frage nach der Datensicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI urteilt in seinem aktuellen Lagebericht 2022: „Die Gefährdungslage im Cyber-Raum ist so hoch wie nie.“ Gesetzlich Versicherten muss es möglich sein, einfach und praktikabel ihre Daten zu schützen.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Intime Gesundheitsdaten von Millionen Australiern gestohlen

Erschienen am 10.11.2022Hacker sind in die Datenbank einer Krankenversicherung eingedrungen und haben private Gesundheitsinformationen im Darknet veröffentlicht.

Erschienen am 10.11.2022Hacker sind in die Datenbank einer Krankenversicherung eingedrungen und haben private...

© smolaw11 – stock.adobe.com
Der BDP fordert die Politik im Sinne einer datenschutzkonformen Umsetzung zu handeln und für Transparenz und Aufklärung zu sorgen und empfiehlt die explizite Zustimmung bei jeder Form der Nutzung und Weitergabe von digitalen Patientendaten.

Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"BDP-Resolution zum Gesundheitsdatenschutz"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.