Dieses Anliegen steht im Zentrum der Resolution zum Gesundheitsdatenschutz des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), die auf der Delegiertenkonferenz am 20.11.2022 beschlossen wurde.
ePA soll im „Opt-out“-Verfahren kommen
Bislang gilt: Nur wer aktiv in die Erstellung und Nutzung einwilligt, erhält von seiner Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – das sog. Opt-In. Nun plant das Bundesgesundheitsministerium konkret: Für alle gesetzlich Versicherten soll zukünftig eine Patientenakte angelegt werden und nur Versicherte, die dem aktiv widersprechen, erhalten keine ePA – das sog. Opt-Out.
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Noch ist nicht hinreichend geklärt, wie mit den Gesundheitsdaten zukünftig verfahren wird, wie zum Beispiel Zugriffsberechtigungen geregelt werden, welcher Zeitraum für die Speicherung gelten wird oder wie genau die Widerspruchsrechte von Patienten sein werden – etwa bei der sekundären Nutzung von digitalen Daten wie der anonymisierten Datenspende für Forschungszwecke.
Selbstbestimmungsrecht der Patienten beachten
Mit seiner Resolution plädiert der BDP für eine hohe Sorgfalt und umsichtige Abwägung – das Selbstbestimmungsrecht der Patienten muss im Zentrum politischer Gesundheitsmaßnahmen stehen. Hierzu gehört ein Beratungsangebot, mit einer umfassenden und verständlichen Aufklärung der Versicherten über Hintergründe, Nutzen und Risiken, die Betroffenen ermöglicht, eine Entscheidung in ihrem Sinne zu treffen.
Datenschutz und Datensicherheit sind essentiell
Hinsichtlich kontinuierlich steigender Cyberkriminalität befasst sich die Resolution neben dem Datenschutz auch mit der Frage nach der Datensicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI urteilt in seinem aktuellen Lagebericht 2022: „Die Gefährdungslage im Cyber-Raum ist so hoch wie nie.“ Gesetzlich Versicherten muss es möglich sein, einfach und praktikabel ihre Daten zu schützen.
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Der BDP fordert die Politik im Sinne einer datenschutzkonformen Umsetzung zu handeln und für Transparenz und Aufklärung zu sorgen und empfiehlt die explizite Zustimmung bei jeder Form der Nutzung und Weitergabe von digitalen Patientendaten.
Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)