Cannabis-Legalisierung und Start der Clubs verzögert sich
Cannabis-Befürworter hatten die Ampel seit Regierungsantritt immer wieder mit einer Frage im Szene-Jargon gelöchert: „Wann Bubatz legal?“ – also wann kommt die Cannabis-Legalisierung? Nun gibt es die Antwort: Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Auf diese und weitere Details haben sich die Ampel-Parteien verständigt, wie aus einem Papier mit entsprechenden Änderungsvorschlägen zum seit Monaten verhandelten Cannabis-Gesetz hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag.
„Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an“, teilten die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP - Heike Baehrens, Janosch Dahmen und Andrew Ullmann - am Montag in Berlin mit.
Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Über den Gesetzentwurf wird seit geraumer Zeit beraten. In einem ersten Schritt soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Volljährige ab 18 sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. In sogenannten Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder gemeinschaftlich anbauen und die Blüten gegenseitig abgeben dürfen. Das Gesetz muss noch im Bundestag beschlossen werden.
Ursprünglicher Plan nicht umsetzbar
Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. Die abgespeckte Legalisierung sollte ursprünglich schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist.
Die Ampel-Parteien haben sich nun konkret auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis geeinigt als ursprünglich geplant. Grüne und FDP hatten hier Druck gemacht. Im Eigenanbau wird demnach die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert.
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Erschienen am 07.11.2023 • Ein Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Das Thema wird kontrovers diskutiert.
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Strafvorschriften werden entschärft
Auch die vorgesehenen Strafvorschriften werden entschärft, so dass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe, wie es die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther am Montag ausdrückte. Ursprünglich sollte der Besitz von mehr als 25 Gramm als Straftat gewertet werden. Im öffentlichen Raum sollen nun Mengen zwischen 25 und 30 Gramm und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm Cannabis als Ordnungswidrigkeit gelten. Erst darüber wird der Besitz strafbar, könnte also theoretisch mit Gefängnis bestraft werden.
Verboten bleibe das Dealen mit Cannabis, teilten die Ampel-Partner mit. Insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche werde rigoros verfolgt und bestraft.
Geklärt wird noch die Frage Cannabis und Autofahren. Das Bundesverkehrsministerium soll dafür bis Ende März einen THC-Grenzwert vorgeschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, solle durch eine Regelung ersetzt werden, die - wie die 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol - einen Grenzwert für THC im Blut festlege, hieß es.
Kritik von Gegnern der Legalisierung
Gegner der Legalisierung übten erneut scharfe Kritik: „Während Deutschland in der Staatskrise steckt, kümmert sich die Ampel ums Kiffen“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber. „Der Cannabiskonsum bei Jugendlichen wird steigen, weil solche Substanzen auch immer an Jüngere weitergereicht werden“, warnte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, bei „Welt“.