Einheitlich geltender gesetzlicher THC-Grenzwert
Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
BGH: THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bleibt unverändert
Erschienen am 27.04.2024 • Auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis hält der Bundesgerichtshof am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest.
Erschienen am 27.04.2024 • Auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis hält der Bundesgerichtshof am bisherigen strengen...
© LiliGraphie - stock.adobe.com
Größerer Handlungsspielraum für Länder
Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb wird den Ländern nun nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen.