„Die Bundesregierung und alle namhaften Experten erwarten für Herbst und Winter eine angespannte Corona-Lage. Insofern greift die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesauschusses zu kurz, auch wenn sie grundsätzlich richtig ist,“ kritisiert DAK-Vorstandschef Andreas Storm die Entscheidung. „Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen darf nicht immer wieder zur Debatte stehen, weil sie sich bewährt hat,“ so Storm. Sie schütze Beschäftigte der Arztpraxen sowie andere Patientinnen und Patienten gleichermaßen vor einer Ansteckung. „Das Wartezimmer darf für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen nicht zum Risiko werden,“ begründete Storm seine Forderung. Bei leichten Atemwegserkrankungen mache es medizinisch wenig Sinn, wenn Betroffene nur wegen einer Krankschreibung in die Arztpraxis kommen. „Wenn wir die Ansteckungsrisken für Erkältungskrankheiten minimieren, hilft das letztlich auch, Arbeitsausfälle im Herbst und Winter zu reduzieren,“ erklärte der Kassenchef. „Wir brauchen eine dauerhafte Lösung, für die unmittelbar nach der politischen Sommerpause die rechtliche Grundlage in enger Abstimmung mit den ärztlichen Selbstverwaltungsgremien geschaffen werden muss“, so Storm.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen wieder eingeführt. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022. Dadurch können sich Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, jetzt wieder telefonisch bei ihrer Arztpraxis für bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Ärztinnen und Ärzte stellen die sogenannte Telefon-AU nach einer eingehenden telefonischen Befragung aus. Die Krankschreibung per Telefon lässt sich auch wieder einmalig für weitere 7 Kalendertage verlängern.
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Erschienen am 14.07.2022 • Während der Corona-Krise waren lange telefonische Krankschreibungen bei Atemwegserkrankungen zulässig, folgt eine Rückkehr zu dieser Sonderregelung?
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