Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

VDBD und BVKD: Diabetesberatungsberufe kommen bei der Krankenhausreform zu kurz

VDBD und BVKD: Diabetesberatungsberufe kommen bei der Krankenhausreform zu kurz
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Die Diabetesberatung ist in deutschen Krankenhäusern kaum kostendeckend finanziert. Trotz geplanter Krankenhausreform dürfte sich an dieser Situation nichts ändern, da spezialisierte Diabetesfachkräfte in den derzeitigen Plänen nicht mitgedacht werden, kritisieren der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) und der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen – DIE Diabetes-Kliniken e.V. (BVKD) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie fordern eine vollumfängliche Finanzierung diabetologischer Leistungen, um Versorgungslücken bei Menschen mit Diabetes zu verhindern.
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Stationäre Diabetesversorgung im Fallpauschalensystem unterfinanziert

Seit Jahren ist die stationäre Diabetesversorgung im Fallpauschalensystem (DRG) unterfinanziert und nicht lukrativ. „Wir forden, dass die Krankenhausreform und die geplante Aufweichung des DRG die Qualität der stationären Diabetesversorgung berücksichtigt und verbessert“, so VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch. „Dass Diabetesberater:innen DDG jenseits der Pflege auch im neuen Finanzierungsmodell keine Rolle spielen, ist nicht nur enttäuschend, sondern gefährdet auch eine adäquate Versorgung von Krankenhauspatient:innen mit Diabetes.“

Diabetesberatung als Herzstück der Diabetesversorgung

Menschen mit Diabetes brauchen in Kliniken die Hilfe spezialisierter Diabetesteams. Sie können Glukoseschwankungen – die aufgrund von neuen Medikamenten, Operationen oder einer Umstellung der Ernährung passieren – erkennen und therapeutisch begleiten, psychologisch beraten oder in technische Geräte, wie Insulinpumpen und moderne AID-Systeme, einweisen, beziehungsweise dazu schulen. Diese Arbeit von Diabetesberater:innen DDG ist für den gesamten Behandlungserfolg ausschlaggebend. „Es hilft Menschen mit Diabetes keinesfalls, ein Hüftimplantat erfolgreich eingesetzt zu bekommen, um kurz darauf eine lebensbedrohliche Stoffwechselentgleisung zu erleiden, da sich niemand um deren Diabetes kümmert“, gibt Dr. med. Thomas Werner, 1. Vorsitzender des BVKD zu bedenken. „Qualifizierte Diabetesberatung bildet daher ein Herzstück in der stationären Diabetologie.“ Auch das Pflegepersonal wird durch den Einsatz von Diabetesberater:innen DDG erheblich entlastet.
 
 

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Krankenhausreform ohne Menschen mit Diabetes?

Um einer zukunftsfähigen diabetologischen Versorgung gerecht zu werden, fordern der VDBD und der BVKD in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die personelle Ausstattung mit definierten multiprofessionellen Behandlerteams mit qualifizierten Diabetesberater:innen DDG als Mindestanforderung zur Abrechnungsfähigkeit diabetesspezifischer DRGs festgeschrieben wird. „Die Beratung durch qualifizierte Diabetesfachkräfte ist die Basis für die Diabetesversorgung“, sagt VDBD-Vorstandsmitglied und Diabetesberaterin DDG Kathrin Boehm. „Daher muss diese unbedingt im Finanzierungskatalog der klinischen Versorgungsebenen II und III berücksichtigt werden.“ Dies gelte auch für eine angemessene Finanzierung der Vorhaltekosten von Diabetesfachkliniken auf den Versorgungsebenen II und III, ähnlich wie die klassischen Pflegeberufe (Pflegebudget), welche vollumfänglich unabhängig von den DRG finanziert werden sollen. Hierzu zählen Diabetesberater:innen DDG als notwendige und pflegeentlastende Strukturmerkmale einer stationären Diabetologie.

Quelle: Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD)

Literatur:

(1) Stellungnahme des BVKD und des VDBD zur geplanten Krankenhausreform
(2) Overlack K, Graf C, Liesenfeld B, Motz W, Weck M, Wilde K, Werner T: Krankenhausreform: dramatische Folgen! Diabetes-Forum, 2023;35(3):22-23.
(3) Werner T, Overlack K, Graf C, Weck M: Finanzierung in der Diabetologie: Kann eine qualitativ hochwertige stationäre Diabetologie flächendeckend kostenneutral sichergestellt werden? KU Gesundheitsmanagement, 2023;3:20-23.


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