Samstag, 2. November 2024
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Gesundheitspolitik

Elektronische Patientenakte: Forderung nach Opt-out-Verfahren

Elektronische Patientenakte: Forderung nach Opt-out-Verfahren
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Laut der aktuellen Digitalstrategie der Bundesregierung soll die elektronische Patientenakte (ePA) zum "Herzstück digitaler Gesundheitsversorgung" avancieren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sie sowohl von der Mehrheit der Versichertengemeinschaft genutzt wird als auch von den Akteuren im Gesundheitswesen. Erst dann können die Vorteile, die mit der breiten Etablierung der ePA verbunden sind, zu einer optimalen Gesundheitsversorgung führen.
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"Allerdings nutzen aktuell nur rund 0,5% der gesetzlich Versicherten eine ePA – der Großteil von ihnen ist bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert", berichtet Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz. "Damit die ePA überhaupt flächendeckend zur Anwendung gebracht werden kann, muss das bisherige mehrstufige Opt-in-Verfahren in eine Opt-out-Regelung mit Schreibpflicht überführt werden", fordert Simon. Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf der Bundesebene wird die Opt-Out-Regelung angekündigt. Laut Simon müssen den Worten nun dringend Taten folgen.

Nutzung der ePA soll freiwillig bleiben

Im Fall einer Opt-out-Regelung würden alle Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte einrichten. Diese ist mit allen wichtigen Gesundheitsdaten befüllt. Wer keine ePA möchte, kann der Anlage und ihrer Befüllung grundlegend widersprechen. "Auch in Österreich ist die Nutzung der ePA eine freiwillige Entscheidung. Das Ergebnis: Sieben Jahre nach ihrer Einführung, besitzen 97% der Versicherten dort eine Patientenakte", erklärt der TK-Landeschef.
 
 

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Handhabung muss bequem gestaltet werden

Auch die Handhabung der ePA, innerhalb der datenschutzrechtlichen Vorgaben, müsse möglichst bequem gestaltet sein. So ist Simon überzeugt, dass dies mittels nutzerfreundlicher Identifikationsverfahren und einer Vereinfachung der Rechteverwaltung gut umzusetzen sei. Die Lese- und Zugriffsrechte für alle Leistungserbringer könnten Versicherte beispielsweise direkt nach der Registrierung via Smartphone bestätigen. Versicherte ohne eigene Endgeräte könnten etwa in den Arztpraxen entsprechende Lesezugriffe auf ihre ePA erteilen. "Hierbei würden keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Versicherten weitergegeben, wodurch letztere die Datensouveränität behielten. Diese schließt beispielsweise auch das Recht ein, Leistungserbringenden den Zugriff auf Gesundheitsdaten zu entziehen", erläutert Simon.

Damit auch Ärztinnen und Ärzten von den Mehrwerten der Digitalisierung profitieren können, ist es erforderlich, dass sich die notwendigen technischen Komponenten und Funktionalitäten einfach und nahtlos in die Praxisabläufe integrieren lassen.

Spende der Gesundheitsdaten sollte automatisch erfolgen

Dass Deutschland in puncto Digitalisierung noch großen Aufholbedarf hat, zeigt sich auch im Forschungsbereich: "Insbesondere während der Pandemie waren wir häufig auf Studien und Erkenntnisse unserer europäischen Nachbarn angewiesen. Daher ist es auch für den Wissenschaftsstandort Deutschland von maßgeblicher Bedeutung, ein umfassendes Datenfundament zur Erforschung von Krankheiten und deren Behandlung zu schaffen. Dank deren Auswertung lassen sich dann beispielsweise individuelle Therapien entwickeln," sagt Simon.

Gesundheitsdaten in der ePA, so der TK-Landeschef weiter, sollten ebenfalls via Opt-out-Verfahren automatisch zu Forschungszwecken gespendet werden. Auch bei diesem Vorgang muss die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, gegeben sein, so Simon.
 
 

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Quelle: Techniker Krankenkasse Landesvertretung Rheinland-Pfalz


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