Sonntag, 24. November 2024
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Gesundheitspolitik

„ePA für alle“ konzeptionell nacharbeiten und erproben

„ePA für alle“ konzeptionell nacharbeiten und erproben
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Die Ärzteschaft in Deutschland sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Konzeption der elektronischen Patientenakte (ePA). Die sogenannte „ePA für alle“ soll ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen automatisch angelegt werden und Patientendaten digital zusammentragen. Mit der „ePA für alle“ sollen mehr Transparenz über das häufig vielschichtige Behandlungsgeschehen der Patientinnen und Patienten geschaffen, Dokumentationsaufwände minimiert sowie das Suchen und Auffinden von Vorbefunden vereinfach werden. In dem für den Start vorgesehenen Funktionsumfang der „ePA für alle“ sei dieser Mehrwert gegenüber den derzeit von den Krankenkassen angebotenen elektronischen Patientenakten jedoch nicht ausreichend erkennbar, kritisierten die Abgeordneten. Ihre Forderungen richteten sie an die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik), die für die Konzeption und Umsetzung der ePA zuständig ist.
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Kritik am Funktionsumfang der ePA

So sei zum Beispiel keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA sei ebenfalls nicht vorgesehen, bemängelte der Ärztetag. Der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess werde bei der Einführung der „ePA für alle“ nur rudimentär zur Verfügung stehen. Auch fehle die Möglichkeit, kritische Befunde erst nach deren Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für die Patientin bzw. den Patienten sichtbar zu machen. In der „ePA für alle“ werde außerdem nicht protokolliert, welche Inhalte für die Ärztin oder den Arzt zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte, betonte der Ärztetag.

Stabile Telematikinfrastruktur sicherstellen

Darüber hinaus verabschiedeten die Abgeordneten eine Reihe weiterer Beschlüsse zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. So forderte der 128. Deutsche Ärztetag die gematik auf, Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) vor einem bundesweiten Roll-out ausgiebig unter realen Bedingungen zu erproben. Diese Erprobung habe insbesondere sicherzustellen, dass die zugelassenen Dienste und Komponenten der Anwendungen den hohen Anforderungen eines flächendeckenden Produktivbetriebs genügen.

Dazu gehöre explizit auch eine störungsfreie Verfügbarkeit und Stabilität der TI-Dienste bei erhöhtem Datenaufkommen zu Spitzenzeiten. Täglich auftretende massiven Störungen im Betriebsablauf der Telematikinfrastruktur seien nicht akzeptabel, kritisieren die Abgeordneten.

Auch sollten die Gesellschafter der gematik die TI so fortentwickeln, dass diese zeitnah effizienter, sicherer und stabiler funktioniert und einen Konnektorentausch überflüssig macht. Hierfür sei der intensive Austausch der gematik mit den Anbietern der Praxisverwaltungssysteme notwendig.

Der 128. Deutsche Ärztetag forderte zudem das BMG auf, Regelungen zu schaffen, die die umgehende Einführung der TI im öffentlichen Gesundheitswesen sowie die zügigere Umsetzung in den Kliniken forcieren, um den Austausch mit den anderen Gesundheitssektoren zu ermöglichen.
 
 

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Quelle: Bundesärztekammer


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