Aus Angst vor einer drohenden Infektion im Patientenkontakt würden viele Studierenden sich dann nicht mehr trauen, Urlaubstage zu nehmen, um die 30 Fehltage am Ende nicht zu überschreiten. Gleichzeitig bedeutet die Aufhebung der Sonderregelung für die Studierenden, die sich tatsächlich infiziert haben und länger ausgefallen sind, dass sie am Ende des 3. Tertials nicht mehr die 20 Fehltage zum Lernen für das letzte Staatsexamen nehmen können, die die meisten im PJ extra aufsparen.
Philip Simon, ebenfalls Vorsitzender des Studierendenausschusses, weist darauf hin, dass es einen klaren Unterschied zwischen Krankheitstagen und Urlaubstagen gibt: „Wir fordern schon lange die Verankerung einer Trennung von Krankheits- und Urlaubstagen während des PJ in der Approbationsordnung, so wie sie auch in allen anderen Arbeitsbereichen besteht. Jetzt kommt Corona – und damit ein deutlich höheres Erkrankungsrisiko – erschwerend hinzu. Wenn es bisher noch keine Trennung gibt, dann braucht es jetzt doch zumindest eine Sonderregelung bis zum Ende der Pandemie. Die Härtefallregelung für die Überschreitung der regulären 30 Fehltage ist dafür zu unsicher.“
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Erschienen am 05.07.2022 • Bürger und Ärzte bewerten die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterhin positiv, die Corona-Pandemie hat jedoch viele Probleme offengelegt oder verschärft.
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