Jugendrichter befürwortet Gesetz zur Cannabis-Legalisierung
Der langjährige Jugendrichter Andreas Müller sieht das geplante Gesetz zur Cannabis-Freigabe als ersten Schritt in die richtige Richtung, um Konsumenten zu entkriminalisieren. Er fordert aber auch Nachbesserungen. „Mir fehlt ein Gesamtkonzept, nämlich, wie ursprünglich vorgesehen, die kontrollierte Abgabe von Cannabis in entsprechenden Geschäften.“ Das neue Gesetz sei Stückwerk und nicht völlig durchdacht, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. Der Jurist setzt sich seit Jahrzehnten für die Legalisierung von Cannabis ein.
Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Das Gesetz soll in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden.
Für den 62-Jährigen geht es bei der Legalisierung vor allem um Freiheits- und Gleichheitsrechte für Erwachsene. „Wir entkriminalisieren, weil wir die Bürgerrechte wieder zurückholen wollen.“ Durch das Gesetz wird nach Müllers Ansicht nach auch der Schwarzmarkt eingeschränkt. Denn wenn Menschen künftig selber anbauen könnten, bräuchten sie nicht auf Dritte zurückgreifen.
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Warnung vor Angstmacherei mit veralteten Argumenten
Mit Blick auf die kritischen Stimmen zur Legalisierung der Droge vor allem aus der Politik fordert Müller einen ehrlichen Umgang mit dem Thema. „Was ich momentan sehe, ist permanente Angstmacherei mit veralteten Argumenten, ohne ein wissenschaftliches Verständnis für das Betäubungsmittel Cannabis.“ Die Politik sollte sich darum kümmern, dass die Jugendlichen nicht kriminalisiert, sondern geschützt werden. „Es geht nicht um Verbot, sondern um Prävention. Und da müssen Eltern aufpassen und nicht der Jugendrichter“, machte er klar. Sein Fazit: „Ja, es wird problematischen Konsum geben, aber bei einer guten Prävention werden weniger junge Leute kiffen und weniger Probleme haben. Jugendliche, die tatsächlich in eine Abhängigkeit geraten, werden medizinisch und psychosozial besser bereut werden können.“
Entlastung für Gerichte und weniger Bürokratie
Mit dem neuen Gesetz sieht der Richter auch Entlastung für die Gerichte – wenn auch nicht gleich. Etwa 6% aller Fälle sind ihm zufolge Drogendelikte. Viele Verfahren könnten aufgrund des neuen Strafrechts eingestellt werden, die Polizei müsse nicht mehr laufend zu kleineren Delikten ermitteln, danach Akten anlegen und an die Staatsanwaltschaft schicken – Bürokratie würde wegfallen.
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