Digitale Kankmeldung bereits feste Größe im Gesundheitswesen
Verbandschefin Doris Pfeiffer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die digitale Krankmeldung habe sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. Das zeige: „Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung voran.“
Arbeitgeber müssen eAU bei den Kassen abrufen
Für Arbeitgeber gilt seit Jahresbeginn, dass sie AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Kassen abfragen müssen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Firma dafür nach wie vor informieren, wenn sie wegen Krankheit fehlen. Sie brauchen aber keinen Durchschlag des „gelben Scheins“ vom Arzt mehr zu schicken. Die Kassen bekommen die digitalen AU-Bescheinigungen von den Praxen übersandt. Hintergrund ist laut dem Gesetz zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.
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Elektronisches Verfahren bildet Krankenstand genauer ab
Ein Effekt der flächendeckenden digitalen Meldungen ist auch ein genauerer und realistischerer Blick auf den Krankenstand, wie der GKV-Spitzenverband erläuterte. Bisher könne er nur grob geschätzt werden, denn besonders bei kurzen und akuten Erkrankungen reichten manche auch keine Bescheinigung bei den Kassen ein. Bisher sei von 70 Millionen bis 80 Millionen AU-Bescheinigungen im Jahr auszugehen. Dies könnte deutlich übertroffen werden, wenn Krankmeldungen künftig mit dem elektronischen Verfahren vollständiger erfasst werden.