Cannabis soll von Liste verbotener Substanzen gestrichen werden
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen dürfen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von 10% des Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) mit der Rauschwirkung sein.
Lehrerverband sieht Cannabis-Freigabe kritisch
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, meldete in der Diskussion Kritik an den Plänen an. Er habe ganz große Zweifel, dass man die Situation durch die Freigabe und Prävention verbessern werde. Zudem stelle sich die Frage, wer vorgesehene Schutzabstände von 200 Metern etwa um Schulen kontrollieren solle.
Lauterbach verteidigt Gesetzentwurf
Lauterbach betonte: „Das Problem geht von alleine nicht weg.“ Er verteidigte die Vorgaben, mit denen Cannabis nicht ein Produkt wie jedes andere werde. So könne man in einem „Korridor der Vernunft“ nicht den Anbau von zig Pflanzen in Wohnungen zulassen. Der Minister kündigte an, dass mit dem Gesetz auch eine Amnestie für diejenigen kommen solle, die etwas gemacht hätten, was künftig erlaubt werde. Die erste Lesung des Gesetzes sei in der kommenden Woche vorgesehen. Im Lauf des nächsten Jahres solle der Konsum dann erlaubt sein.
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Erschienen am 05.10.2023 • Der Bundesrat hat Kritikpunkte an der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis deutlich gemacht und fordert verschiedene Klärungen.
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