Fischbach kritisierte unter anderem, es sei noch keine Lösung erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. „Mit einer Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen“, so der Ärztevertreter.
Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung beschlossen
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden. Ein Gesetz will Lauterbach nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.
Forderung nach THC-Obergrenze
Fischbach mahnte, es könne nicht sein, dass bereits 18-Jährige Cannabis ohne THC-Obergrenze kaufen könnten. „Die vorgesehene Prüfung einer solchen Obergrenze käme hoffentlich zu dem Ergebnis, dass es eine Staffelung nach Alter braucht.“ Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht vollständig ausgereift. „Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz.“ Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für ältere Erwachsene.
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Informationen zum Einsatz von Medizinalcannabis im Praxisalltag
Erschienen am 27.10.2022 • Lesen Sie hier, wo Sie Informationen zum Einsatz von Medizinalcannabis im Praxisalltag finden!
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