Die Kliniken hätten trotz Pflegepersonalmangels die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stets unterstützt – dies aber unter der Maßgabe, dass darauf zwingend die allgemeine Impfpflicht folge. Ein fraktionsübergreifender Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht war Anfang April im Bundestag klar gescheitert. Bereits seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen wie Kliniken und Pflegeheime.
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der Pflegeheimbetreiber vertritt, betonte, die einrichtungsbezogene und die allgemeine Impfpflicht hätten sich gegenseitig ergänzen müssen, um effektiv zu wirken. „Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehört deshalb nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand“, heißt es in der Stellungnahme für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss an diesem Mittwoch. Es sei kaum zu erklären, warum Mitarbeitende mit gesetzlichem Druck zu Impfungen verpflichtet würden, wenn Angehörige und Besucher nun weiterhin ungeimpft bleiben könnten.
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