Geplante Krankenhausreform ist ein Muss
Lauterbach betonte: „Es gibt keine andere Reform.“ Man sei zum Erfolg verdammt. Er glaube nicht, dass die Reform noch scheitere, dafür sei sie zu bedeutsam.„Springt uns der Ball vom Fuß, würden wir nicht nur ein ungeordnetes Krankenhaussterben in den nächsten Jahren nicht mehr abwenden können, sondern wir hätten auch mit Qualitätsdefiziten zu kämpfen, die für die Bürger sehr schwer vermittelbar sind.“
Zu einem nun vorgelegten Gesetzentwurf können die Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen. Die Länder hätten eine gemeinsame Stellungnahme in Aussicht gestellt, erläuterte Lauterbach. Am 8. Mai soll sich dann das Kabinett damit befassen, die erste Lesung im Bundestag wird noch vor dem Sommer angestrebt. Der Minister bekräftigte, dass das Gesetz so angelegt werden solle, dass es im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig ist – auch wenn die Länder dies wünschten.
Die Reformpläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60% der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein.
Länder fordern korrektur des Gesetzentwurfs
Die Vorsitzende der Länder-Gesundheitsministerinnen und -minister, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, forderte Bewegung des Bundes. Die Länder seien sich einig, dass umfangreiche Korrekturen am Entwurf notwendig seien, um eine von allen befürwortete Reform zum Erfolg zu führen. „Dies kann nur gemeinsam mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern gelingen.“ Die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte, der vorliegende Entwurf sei noch nicht so gestaltet, dass er den Praxischeck bestehen würde. Gebraucht werde unter anderem eine detaillierte Analyse der Auswirkungen.
Die bayerische Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) kritisierte, viel zu viele Krankenhäuser müssten ihr Leistungsangebot erheblich verringern. „Das ist unverantwortlich.“ Wenn Lauterbach sein Vorhaben nicht korrigiere, werde Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Ein neues Gutachten im Auftrag von Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ergab unter anderem, eine Gesetzesverabschiedung ohne Zustimmung des Bundesrates berge „das Risiko einer formellen Verfassungswidrigkeit“.
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Erschienen am 12.04.2024 • Die Krankenhauslandschaft soll umgebaut werden. Im Mai soll es mit Online-Infos zu jeder Klinik losgehen. Doch die große Reform ist noch nicht beschlossen.
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Reform wird zu Klinik-Schließungen führen
Lauterbach sagte, es werde mit der Reform zu Klinik-Schließungen kommen, das sei auch gewollt. Dies seien aber gezielte und geplante Schließungen im Sinne der Reform und keine, die sich ergäben, weil benötigte Häuser nicht über die Runden kämen. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Ampel-Koalition, Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP), äußerten sich zuversichtlich, dass es zu zügigen Beratungen für die Reform im Bundestag kommt.
Notwendige Qualitäts- und Strukturveränderungen
Von gesetzlichen Krankenkassen kamen Warnungen vor Abstrichen bei Vorgaben für die Behandlungsqualität und eine stärkere Spezialisierung. Barmer-Chef Christoph Straub mahnte vor der Bund-Länder-Runde vor dem Risiko, dass von der groß angekündigten Reform eine reine Finanzreform übrig bleibe. „Damit drohen enorme Kosten für das System und die gesetzlich Versicherten, ohne dass die dringend notwendigen Qualitäts- und Strukturveränderungen tatsächlich angepackt werden.“ Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, die Reform sei eine historische Chance, veraltete Strukturen auf Vordermann zu bringen.