Bislang hatte sich der Verband für die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingesetzt. Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, sagte Neumeyer. Mit der Omikron-Variante sei das hinfällig geworden. Politiker von CDU und Linken hatten eine
Debatte über ein Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende angestoßen.
Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht seit Mitte März 2022
Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten daraufhin bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung ist qua Gesetz bislang nur bis zum Jahresende vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte das Infektionsschutzgesetz nicht erneut geändert werden.
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Erschienen am 19.05.2022 • Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll vulnerable Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.
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Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, sagte: „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein ist der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen tragen.“