Bundesländer haben die Pflicht in Krankenhäuser zu investieren
Im Ringen um eine grundlegende Neuausrichtung der Krankenhäuser in Deutschland kommt auch die finanzielle Rolle der Länder ins Visier. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dem „Handelsblatt“ mit Blick auf eine vorgesehene Reform: „Zunächst behalten die Länder nicht nur das Recht, die Krankenhäuser zu planen, sondern sie haben auch die Pflicht, in die Krankenhäuser zu investieren.“ Kliniken und Krankenkassen mahnen seit Jahren mehr Geld dafür an. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte am Donnerstag weiter über Reform-Empfehlungen einer Regierungskommission beraten.
Investitionsdefizit bei den Krankenhäusern soll geschlossen werden
Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. „Wir werden uns darauf einigen, das Investitionsdefizit zu schließen. Sonst haben die Krankenhäuser weiterhin ein finanzielles Problem.“ Insgesamt machen die Ausgaben für die rund 1900 Kliniken den größten Einzelposten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen aus. Nach Verbandsangaben waren es 2021 mehr als 80 Milliarden Euro und damit etwa jeder 3. Euro gemessen an allen Leistungsausgaben. Generell ist die Finanzierung der Krankenhäuser zweigeteilt: Die Betriebskosten samt Personal zahlen die Kassen, Investitionskosten wie für Neubauten oder neue Geräte sollen die Länder finanzieren.
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Erschienen am 20.02.2023 • Die Deutsche Stiftung Patientenschutz dringt trotz Protesten auf Klinikreformen. Es sind grundlegende Neuregelungen bei der Finanzierung und Organisation der Kliniken geplant.
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Länder investieren zu wenig in die Krankenhäuser
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte kürzlich moniert, dass die Länder dieser Pflicht auch 2021 nicht nachgekommen seien. Einem Investitionsbedarf von 6,7 Milliarden Euro hätten 3,3 Milliarden Euro an Zahlungen gegenüber gestanden. Das seit 3 Jahrzehnten bekannte Problem einer „massiven Unterfinanzierung“ setze sich damit fort.
Finanzierungsreform soll das Gesundheitssystem ent-ökonomisieren
Mehrere Länder pochen bei der geplanten Reform zur Finanzierung und Neuordnung der Kliniken ausdrücklich auf die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung. Lauterbach verteidigte das Vorhaben und wandte sich kürzlich bereits gegen zum Teil „panikschürende Hinweise“, dass dies zu einem Abbau von Krankenhäusern führen würde. „Ohne die Reform kommt es flächendeckend zu einem unkontrollierten Kliniksterben“, sagte er kürzlich. Es gehe darum, Qualität zu verbessern, Überversorgung abzubauen und das gesamte System zu ent-ökonomisieren.
Kliniken sollen künftig für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden
Das Konzept einer Regierungskommission, das Grundlage des Gesetzes sein soll, sieht Änderungen am Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle vor. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken künftig mit einem Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden. Im Blick steht auch, das historisch gewachsene Kliniknetz in 3 Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.
Über die Gesetzespläne, denen der Bundesrat zustimmen muss, will Lauterbach mit den Ländern vertieft diskutieren. Die Beratung am Donnerstag sollte das 2. von 6 vereinbarten Treffen sein.