Zwischenbilanz zur Cannabis-Legalisierung
Seit 1. April sind Besitz und privater Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt – allerdings mit zahlreichen Vorgaben zu Mengen und Bereichen, in denen nicht gekifft werden darf. Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht zudem vor, dass zum 1. Juli auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.
Lauterbach machte deutlich, dass er nach breiten Protesten der Länder gegen das Gesetz von einer „sehr gewissenhaften“ Umsetzung und regelmäßigen Kontrollen ausgeht. Er wies besonders auf eine ebenfalls geregelte Erhöhung des Strafmaßes auf mindestens 2 Jahre Haft hin, etwa wenn ein Über-21-Jähriger auf dem Schulhof Cannabis verkaufen lasse. Dann komme man nicht mehr mit Bewährung davon. „Das wird der große Bruder sich zweimal überlegen“, sagte der Minister bei der Diskussion in der Aula des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in Berlin.
Lauterbach reagierte gelassen auf Ankündigungen der Union, die Cannabis-Legalisierung im Fall einer Regierungsübernahme rückgängig zu machen. „Solche Gesetze zurückzunehmen, ist keine Kleinigkeit.“ Dafür bräuchte CDU-Chef Friedrich Merz auch einen Koalitionspartner, der das mitmache. „Den sehe ich im Moment nicht.“
Auf eine Frage nach seinem eigenen Verhalten sagte Lauterbach: „Ich selbst werde nicht kiffen.“ Das habe allein schon mit der Cannabis-Nebenwirkung zu tun, dass die Auge-Hand-Koordination schlechter werde, was er sich als ehrgeiziger Tischtennis-Spieler überhaupt nicht leisten könne.
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