Unabhängige Patientenberatung soll in Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt werden
Die vom Kabinett auf den Weg gebrachten Pläne sehen vor, die noch als gemeinnützige Gesellschaft in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umzuwandeln. Sie soll beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen errichtet werden und Anfang 2024 ihre Arbeit aufnehmen. Finanziert werden soll sie mit 15 Millionen Euro jährlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Kassenverbände hatten gegen die Pläne protestiert.
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Erschienen am 24.01.2023 • Long-COVID-Patienten sollen mit mehr Informationen unterstützt und ihre Versorgung durch Investitionen in die Forschung verbessert werden.
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Verbesserungen bei der Bezahlung von Kinderarztpraxen
In dem Gesetz geregelt werden sollen auch angekündigte Verbesserungen bei der
Bezahlung zuletzt stark belasteter Kinderarztpraxen, wie Lauterbach erläuterte. Konkret sollen 49 Millionen Euro nachträglich für zusätzlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Zudem sollen Kinderärzt:innen als 1. Fachgruppe komplett aus dem Vergütungssystem mit Budget-Obergrenzen herausgenommen werden.
Keine Diskriminierung homosexueller Männer bei Blutspenden
Daneben soll das Gesetz wie angekündigt auch eine „unvertretbare, medizinisch unnötige Diskriminierung“
homosexueller Männer bei Blutspenden beseitigen, wie Lauterbach sagte. Für sie sollten künftig gleiche Regeln wie für andere gelten. Die bestehende Richtlinie sieht Unterscheidungen vor, was das „Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten“ betrifft. Demnach werden Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Partner für 4 Monate von Spenden zurückstellt. Bei Sex zwischen Frau und Mann wird für vier Monate nur zurückgestellt, wer „häufig wechselnde Partner:innen“ hat.