Samstag, 2. November 2024
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Gesundheitspolitik

Weitere Masken- und Testpflichten sollen zum 1. März enden

Weitere Masken- und Testpflichten sollen zum 1. März enden
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Bei den Alltagsauflagen zum Eindämmen der Corona-Pandemie stehen die Zeichen schon länger auf Entspannung. Nach dem Aus der Maskenpflicht im ICE sollen weitere Lockerungen folgen – aber noch nicht für alle.
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Stabile Infektionslage lässt Lockerung der Schutzvorgaben zu

Angesichts der stabilen Corona-Lage sollen zum 1. März weitere Schutzvorgaben in ganz Deutschland vorzeitig auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbarten das frühere Ende der Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die eigentlich bis 7. April gelten sollten. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht aber bleiben, wie das Bundesministerium mitteilte. Die letzten Vorgaben sollen damit schrittweise bis Ostern enden. Von Patientenschützern kam Kritik.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar.“ Wirklich gefährliche neue Virus-Varianten seien zum jetzigen Zeitpunkt weder zu sehen noch zu befürchten. Es gelinge auch zunehmend, mit der in der Bevölkerung erreichten Immunität schwere Corona-Verläufe zu vermeiden. Daraus würden nun Konsequenzen gezogen. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von der „nächsten Etappe auf dem verantwortungsvollen Weg aus der Pandemie“. Für Patienten und Personal werde der Alltag ohne hohes Risiko einfacher, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Aufhebung der Corona-Bestimmungen in 2 Schritten

Konkret sollen die restlichen Vorgaben in 2 Schritten enden – zum 1. März und dann mit Karfreitag, 7. April, wenn die gesetzlichen Corona-Bestimmungen ohnehin insgesamt auslaufen. Ein Überblick:

Vorzeitiges Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheitseinrichtungen

Gelockert werden soll zum 1. März für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheitseinrichtungen – für Besuche aber noch nicht. Wegfallen soll die Maskenpflicht also etwa für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, fürs Personal in Praxen und Pflegeheimen sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen. Noch bleiben soll sie aber für Besuche in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen“, sagte Lauterbach. „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“ Dazu zählen auch Einrichtungen für Dialysen, für ambulantes Operieren, Tageskliniken und Rettungsdienste.

Ende aller verbliebenen Corona-Testpflichten

Zum 1. März enden sollen alle verbliebenen Testpflichten. Noch wird ein aktueller Schnelltest vorgeschrieben, wenn man in Kliniken oder Pflegeheime will – für Besuche und in bestimmten Abständen auch für Beschäftigte. Damit folgen die Vorgaben für die Testpflichten nun auch dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft wie schon zuvor festgelegt nur noch bis einschließlich 28. Februar.

Gegensätzliche Stimmen zum vorzeitigen Auslaufen einiger Schutzvorgaben

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, begrüßte die Aufhebung der Testpflichten. „Das schafft Klarheit und ist angesichts der endemischen Lage, in der wir uns bei Corona inzwischen befinden, verantwortbar.“ Der bayerische Ressortchef Klaus Holetschek kritisierte unterschiedliche Regeln bei Masken. „Der Beschäftigte, der von Zimmer zu Zimmer eilt, kann dies ohne Maske tun – der Besucher, der meist nur einen Bewohner besucht, aber nicht“, sagte der CSU-Politiker mit Blick auf Pflegeheime. Er forderte, alle Maskenpflichten komplett zum 1. März abzuschaffen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Verkürzung der Schutzmaßnahmen. „Allein dieses Jahr zählt schon jetzt 4.600 Corona-Tote“, sagte Vorstand Eugen Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Seit Monaten sorgten Bund und Länder dafür, dass das letzte Schutzschild für schwer kranke, pflegebedürftige und hochbetagte Menschen immer schwächer werde.
 
 

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Lauterbach betonte, dass die über Monate bestehenden Schutzregeln mit Masken und Tests gewirkt hätten. Dies gebe Spielraum, Maßnahmen nun früher zu lockern als geplant. Er hob hervor, dass der Anteil der COVID-Toten in Pflegeheimen stark gesunken sei. Zur Vorbereitung auf eine möglicherweise kritischere Lage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen ins Infektionsschutzgesetz eingefügt worden. Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen ausgesetzt worden. Im Nahverkehr gelten nach Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr. Nach und nach hatten die Länder auch die Isolationspflicht für Infizierte auslaufen lassen.

In der Ampel-Koalition macht die FDP Druck für schnellere weitere Lockerungen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte: „Ich werbe auch weiterhin dafür, dass wir kritisch prüfen, ob die wenigen restlichen Vorschriften auch noch vor ihrem eigentlichen Auslaufen Anfang April aufgehoben werden können.“ Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen betonte: „Vorsicht und eine aufmerksame Beobachtung der Lage bleiben das Gebot der Corona-Politik.“ So bleibe die Maskenpflicht bei Besuchsterminen für den Schutz vulnerabler Personen wichtig.

Quelle: dpa


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