Maskenpflicht wurde im Frühjahr 2020 eingeführt
Die Maskenpflicht wurde im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in öffentlichen Verkehrsmitteln schrittweise eingeführt. Zunächst reichten Tücher oder Schals, auch weil Masken knapp waren. Anfang 2021 führte Bayern schließlich als erstes Bundesland eine FFP2-Maskenpflicht ein, was sich schließlich durchsetzte.
Im Fernverkehr sollte bis April Maskenpflicht gelten
Ursprünglich sollte die Tragepflicht in ICEs oder Fernbussen erst im April auslaufen. Das Bundeskabinett hatte
die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Regel aber wegen der Entspannung der Corona-Lage vor Kurzem vorzeitig aufgehoben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rät dazu, weiterhin freiwillig Masken zu tragen.
Weiterhin Corona-Regeln im Gesundheits- und Pflegebereich
Im Gesundheits- und Pflegebereich bleiben einige Corona-Regeln noch bestehen: Bundesweit müssen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen bis zum 7. April weiterhin FFP2-Maske tragen, für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen braucht es außerdem einen negativen Test.
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Erschienen am 30.01.2023 • Die DGI plädiert für ein sofortiges Ende der SARS-CoV-2-Testpflicht beim Zutritt zu medizinischen Einrichtungen. Mehr dazu lesen Sie hier!
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