Gutachter entscheiden über Zusammenhang zwischen COVID-Impfung und entstandenem Schaden
Der mutmaßlich 1. Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller
Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die
COVID-19-Impfung unter anderem einen
Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben. Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der
Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Jurist:innen und Mediziner:innen wird diese Frage am Ende von Gutachter:innen entschieden werden.
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Klagen gegen 4 große Hersteller von Corona-Impfstoffen
Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen. Für
Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem
Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.
Biontech: Kein nachgewiesener kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung mit Comirnaty und den entstandenen Schäden
Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ - wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil" fällen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Biontech betont, „dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit
Comirnaty nachgewiesen werden konnte.“ „Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“, sagte eine Sprecherin der dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. „Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.“ Ungeachtet der laufenden Klagen wurden bundesweit bereits
9000 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt.
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