Wichtiger Beitrag zur Therapie von Long-COVID
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhaus-verbands Deutschlands (kkvd): „Die medizinische Rehabilitation braucht endlich eine wirtschaftliche Perspektive. Ende Juni ist der Corona-Rettungsschirm für Reha-Einrichtungen ausgelaufen. Mit den Mehrkosten für Hygiene- und Schutzmaßnahmen steht die Reha seither im Regen. Nun treibt die Inflation die Kosten für Lebensmittel, Medizinprodukte und die Energieversorgung massiv in die Höhe und niemand weiß, wo diese Entwicklung enden wird. Die Bundesregierung muss sich klar zur wirtschaftlichen Absicherung der medizinischen Rehabilitation bekennen und zeitnah auch Unterstützungsleistungen für die Reha auf den Weg bringen. Dabei ist nicht zu unterschätzen, dass die Reha gerade jetzt in der Pandemie einen wichtigen Beitrag bei der Therapie von Long-COVID-Erkrankungen leistet.“
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Erschienen am 08.08.2022 • Eine Post-COVID-Reha soll Long-COVID-Betroffenen helfen, Schritt für Schritt wieder in ihr Alltags- und Berufsleben zurückzufinden.
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Corona-Ausgleich nur bei „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“
Im neuen Infektionsschutzgesetz wurden Corona-Ausgleichszahlungen für die Reha unter den Vorbehalt gestellt, dass der Bundestag erneut eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt, wovon nicht auszugehen ist.
Die pandemiebedingten Mehrkosten in der Reha ergeben sich beispielsweise aus regelmäßigen Tests, Zugangskontrollen und Abstandsmaßnahmen beispielsweise bei Therapien und in Speisesälen. Die Vergütungssätze der Krankenkassen und der Rentenversicherung decken diese Kosten nicht ab.
Prozentualer Vergütungsaufschlag rückwirkend ab Juli
Rümmelin weiter: „Die Gesundheitsfachleute der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben einen Vorschlag zur wirtschaftlichen Sicherung der Gesundheitsversorgung gemacht. Dieser 4-Punkte-Krisenplan weist in die richtige Richtung. Wir unterstützen daher den Vorschlag für Reha- und Gesundheitseinrichtungen einen Energiekostenausgleichs sowie eine Inflationskostenbremse einzuführen. Rückwirkend ab Juli sollten durch einen prozentualen Vergütungsaufschlag so die Sachkostensteigerungen in Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen aufgefangen werden.“
Quelle: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd)