Gesetzesentwürfe für gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe erstellt
Im Parlament liegen
Initiativen zweier Abgeordnetengruppen vor. Der Entwurf der Gruppe um Helling-Plahr und Künast schlägt vor, dass Ärztinnen und Ärzte Volljährigen Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchten. Dazu sollen aber Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Dagegen will eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellen – aber mit einer Ausnahme für Volljährige.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das wegweisende Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
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Patientenschützer: Organisierte Sterbehilfe nicht gesetzlich regeln
Erschienen am 13.06.2023 • Es wird eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.
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Ärztepräsident fordert nationales Präventionsprogramm
Ärztepräsident Reinhardt forderte, allen Regelungen vorangestellt werden müsse ein nationales Präventionsprogramm, das den Namen verdiene. Auch medizinische Fachgesellschaften wandten sich gegen einen raschen Beschluss über die Entwürfe. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie erläuterte, 2021 seien mehr als 9.000 Menschen durch Suizid gestorben, die meisten in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung. Und auf jeden Suizid kämen zehn bis 20 Versuche. Häufig seien „suizidale Menschen“ aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage, diese Entscheidung frei und selbstbestimmt zu treffen, sagte Präsident Andreas Meyer-Lindenberg.