Journal MED

Krankenkassen | Beiträge ab Seite 14

Es geht wieder los: Die Grippe-Zeit beginnt! Insbesondere ältere Patienten sind durch Influenza-Viren gefährdet. Aber auch Schwangere, Kinder und Pflegepersonal sind besonders betroffen. Deswegen raten Experten jetzt zur gezielten Grippeschutzimpfung. „Für ältere Menschen eignen sich insbesondere die sogenannten tetravalenten Impfstoffe, die nun auch von den Krankenkassen bezahlt werden“, sagt Dr. Andreas Leischker (Foto), Impfexperte der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) sowie Chefarzt der Klinik für Geriatrie des Alexianer-Krankenhauses Krefeld. Im Interview beantwortet Leischker die wichtigsten Fragen zu Influenza-Viren, aktuellen Übertragungsrisiken, den größten Gefahren und den optimalen Grippeschutz.
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Gesundheitspolitik

DKG zur Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht mit Erwartungen zu Korrekturen und Nachbesserungen in die morgen stattfindende Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Reformgesetz hat eine grundsätzlich positive konzeptionelle Ausrichtung. "Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung für ca. 400.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern und für den weiteren Personalaufbau in der Pflege einschließlich Förderung der Ausbildung werden über die verschiedensten Instrumente verbessert. An einigen Stellen geschieht dies aber nur halbherzig. Zudem greift die Konzentration auf die Förderung der Pflege zu kurz. Die Finanzierung des gesamten Personals eines Krankenhauses muss besser abgesichert werden", erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
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Gesundheitspolitik

BAH: Anteil der Arzneimittelausgaben in der GKV gesunken

Der Anteil der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den vergangenen zehn Jahren gesunken – und zwar von 17,6% im Jahr 2008 auf 16,4% im Jahr 2017. „Von "einer Verschärfung eines Hochpreistrends" bei Arzneimitteln kann also keine Rede sein“, kommentiert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), den Arzneiverordnungs-Report 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Er verweist auf die jüngsten Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
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Gesundheitspolitik

DKG: Reformgesetz mit nur halbem Wert für die Krankenhäuser

"Die grundsätzlich positive Ausrichtung der Reform mit neuen Instrumenten zur Stärkung der Pflege wird durch die gleichsam vorgesehene Kürzung der Mittel der Krankenhäuser um eine halbe Milliarde Euro ab 2020 massiv überschattet", erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Angesichts Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen den Krankenhäusern als Eintrittspreis in die Reform der Pflegekostenfinanzierung eine halbe Milliarde Euro zu kürzen, kommt für die Krankenhäuser völlig unerwartet, ist unverständlich und steht in Widerspruch zu den angekündigten Verbesserungen.
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Gesundheitspolitik

Krebsmedikamente gepanscht: Zwölf Jahre Haft für Bottroper Apotheker

Um sich einen luxuriösen Lebensstil leisten zu können, hat ein Apotheker im Ruhrgebiet nach Überzeugung der Richter Krebsmedikamente gepanscht. Die Verteidigung hielt die Indizienkette für brüchig – doch die Richter sind am Ende von der Schuld des Mannes überzeugt. Im Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen einen Apotheker zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter stellten in ihrem Urteil am Freitag fest, dass in der Apotheke des 48-Jährigen aus Bottrop Infusionslösungen gestreckt, bei den Krankenkassen aber voll abgerechnet wurden.
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Gesundheitspolitik

Krankenkasse muss nicht jede Therapie auf ärztliches Anraten bezahlen

Krankenkassen müssen nicht für alle Heilbehandlungen aufkommen. Ist die gewünschte Therapie noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, kann die Kasse auf andere, erprobte Möglichkeiten verweisen. Das gilt auch, wenn die behandelnden Ärzte die Therapie empfohlen haben, entschied das Sozialgericht Detmold (Az.: S 3 KR 604/15). In dem verhandelten Fall litt eine Frau unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung.
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Gesundheitspolitik

Gesetzliche Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Patientenantrag entscheiden

Eine gesetzliche Krankenkasse muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über den Antrag eines Patienten entscheiden. Andernfalls gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Braucht sie für ihre Entscheidung länger, weil sie nicht den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragt hat, muss sie das selbst verantworten. Der Patient hat dann Anspruch auf die Behandlung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (Az.: L 5 KR 260/16).
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Gesundheitspolitik

Internationales Psychologenteam untersucht Zusammenhang zwischen Bombenkrieg und „German Angst“

Die „German Angst“ ist zu einem weltweit genutzten Begriff geworden, der die Eigenschaft der Deutschen charakterisieren soll, pessimistisch auf die Welt zu schauen und Untergangsszenarien heraufzubeschwören. Internationale Forscher um den Psychologen Martin Obschonka sind in einer Studie der Frage nachgegangen, ob die traumatische Erfahrung der schweren Luftangriffe auf deutsche Städte im 2. Weltkrieg in der Bevölkerung ein besonderes Angst- und Depressionsempfinden verankert hat. Die Studie ist am 19. Juni in der renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschrift „European Journal of Personality“ erschienen.
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Gesundheitspolitik

Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen rechtswidrig

Viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen sind nach Erkenntnissen des Bundesversicherungsamtes rechtswidrig. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Mittwoch berichtete, hat die zuständige Aufsichtsbehörde inzwischen die betreffenden Kassen aufgefordert, rechtswidrige Vertragsinhalte unverzüglich zu beseitigen oder die Verträge zu kündigen.
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Gesundheitspolitik

Neue Rabattverträge für Schmerzmittel Valoron® N retard

Ab dem 1. Juni 2017 wird ein Rabattvertrag für das Schmerzmittel Valoron® N retard mit der DAK-Gesundheit wirksam: Nach Vereinbarungen mit der KKH Kaufmännischen Krankenkasse und der KNAPPSCHAFT bestehen nun Rabattverträge mit drei großen gesetzlichen Krankenkassen für das Analgetikum. Auch außerhalb der Rabattverträge kann Valoron® N retard kostengünstig eingesetzt werden, da sich der Preis an dem des Festbetrags orientiert.
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Gesundheitspolitik

Opioidtherapie: Rabattverträge für Oxycodon/Naloxon Krugmann®

Die Krugmann GmbH hat mit den Krankenkassen AOK Nordwest, AOK Nordost, AOK Rheinland-Hamburg, IKK Classic und der Techniker Krankenkasse Rabattverträge für Oxycodon/Naloxon Krugmann® Retardtabletten abgeschlossen. Mitglieder dieser Krankenkassen können mit Wirkung ab dem 1. März 2017 in ihren Apotheken diese wirtschaftliche Zweitmarke zu den vereinbarten Rabatten erhalten. Alle notwendigen Daten werden Arztpraxen und Apotheken ab dem 1. April 2017 über ihre jeweilige Software zur Verfügung stehen.
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Gesundheitspolitik

Cannabis wird auf Rezept freigegeben

Cannabis auf Rezept wird für Schwerkranke in Deutschland freigegeben. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten dann bezahlen. Erwartet ein Arzt eine positive Wirkung auf Krankheitsverlauf oder Symptome, kann er Cannabis verschreiben. Helfen kann es etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.
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Gesundheitspolitik

Lipödem – die verkannte leidvolle Krankheit

Obwohl alleine in Deutschland ca. 4 Millionen Frauen von dieser schwerwiegenden Krankheit betroffen sind, ist das Lipödem in der Bevölkerung sowie bei den Ärzten weitestgehend unbekannt (*Anm. d. Red.: Nicht, wenn Sie unseren Schwerpunkt des Monats lesen, "Erscheinungsformen des Lipödems und Abgrenzung vom Lymphödem" v. Dr. Alexandra Anker, Universitätsklinikum Regensburg). Das Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung und tritt am häufigsten an den Beinen auf – aber auch die Arme können betroffen sein. Gründe: Hormonelle Umstellungen wie die Pubertät, Schwangerschaft oder Wechseljahre sind meist die Auslöser der Erkrankung.
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Gesundheitspolitik

Bonusprogramm der Krankenkasse lohnt sich nicht immer

Für jeden Arztbesuch ein Punkt - und am Jahresende eine dicke Prämie. Das versprechen die Bonusprogramme von Krankenkassen. Die Teilnahme lohnt sich aber längst nicht immer, warnen Verbraucherschützer. Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern Bonusprogramme anzubieten. Die Teilnahme lohnt sich für Versicherte aber längst nicht immer. Bevor man sich die Mühe macht, für Arztbesuche und andere Aktivitäten Punkte zu sammeln, sollten Interessierte die Regeln deshalb genau studieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dabei fällt dann unter anderem auf, das es sich bei versprochenen Prämien von bis zu 300 Euro oft um Maximalbeträge handelt.

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Gesundheitspolitik

Gesetzliche Krankenkassen verfügen über 15 Milliarden Finanzreserven

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Die Reserven stiegen damit auf 14,9 Milliarden Euro zum Stichtag Ende März, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Demnach verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte dazu: "Mit 15 Milliarden Finanz-Reserven stehen die gesetzlichen Krankenkassen auch im Jahr 2016 auf einer sehr soliden Grundlage."

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Gesundheitspolitik

Bewohner von Senioreneinrichtung haben Anspruch auf Kassenleistungen

Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) hervorgeht, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Die Voraussetzung: Durch diesen Aufsatz werden krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen.

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Gesundheitspolitik

Kassen: Individuelle Gesundheitsleistungen größtenteils nutzlos

Ein Großteil der von Ärzten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) hat für die Patienten keinen messbaren Nutzen und ist zum Teil sogar schädlich. Zu diesem Ergebnis kommt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) drei Jahre nach dem Start des sogenannten IGeL-Monitors. Die Mehrheit der 37 auf der Webseite bewerteten Leistungen schneide nicht gut ab - und einige sogar richtig schlecht, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick am Donnerstag in Berlin. Die Leistungen, die Patienten aus eigener Tasche zahlen, seien "in der Regel medizinisch nicht notwendig".

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