Krankenkassen | Beiträge ab Seite 14
DKG zur Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz
BAH: Anteil der Arzneimittelausgaben in der GKV gesunken
DKG: Reformgesetz mit nur halbem Wert für die Krankenhäuser
Krebsmedikamente gepanscht: Zwölf Jahre Haft für Bottroper Apotheker
Ärzte wollen Vorgaben für gesundes Essen
Krankenkasse muss nicht jede Therapie auf ärztliches Anraten bezahlen
Gesetzliche Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Patientenantrag entscheiden
HPV-Impfung – die oft versäumte Chance gegen Krebs
Internationales Psychologenteam untersucht Zusammenhang zwischen Bombenkrieg und „German Angst“
Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen rechtswidrig
MDS-Zahlen bestätigen: Behandlungsfehler seltene Ereignisse
Neue Rabattverträge für Schmerzmittel Valoron® N retard
Opioidtherapie: Rabattverträge für Oxycodon/Naloxon Krugmann®
Cannabis wird auf Rezept freigegeben
Lipödem – die verkannte leidvolle Krankheit
Bonusprogramm der Krankenkasse lohnt sich nicht immer
Für jeden Arztbesuch ein Punkt - und am Jahresende eine dicke Prämie. Das versprechen die Bonusprogramme von Krankenkassen. Die Teilnahme lohnt sich aber längst nicht immer, warnen Verbraucherschützer. Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern Bonusprogramme anzubieten. Die Teilnahme lohnt sich für Versicherte aber längst nicht immer. Bevor man sich die Mühe macht, für Arztbesuche und andere Aktivitäten Punkte zu sammeln, sollten Interessierte die Regeln deshalb genau studieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dabei fällt dann unter anderem auf, das es sich bei versprochenen Prämien von bis zu 300 Euro oft um Maximalbeträge handelt.
Gesetzliche Krankenkassen verfügen über 15 Milliarden Finanzreserven
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Die Reserven stiegen damit auf 14,9 Milliarden Euro zum Stichtag Ende März, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Demnach verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte dazu: "Mit 15 Milliarden Finanz-Reserven stehen die gesetzlichen Krankenkassen auch im Jahr 2016 auf einer sehr soliden Grundlage."
Bewohner von Senioreneinrichtung haben Anspruch auf Kassenleistungen
Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) hervorgeht, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Die Voraussetzung: Durch diesen Aufsatz werden krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen.
Kassen: Individuelle Gesundheitsleistungen größtenteils nutzlos
Ein Großteil der von Ärzten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) hat für die Patienten keinen messbaren Nutzen und ist zum Teil sogar schädlich. Zu diesem Ergebnis kommt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) drei Jahre nach dem Start des sogenannten IGeL-Monitors. Die Mehrheit der 37 auf der Webseite bewerteten Leistungen schneide nicht gut ab - und einige sogar richtig schlecht, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick am Donnerstag in Berlin. Die Leistungen, die Patienten aus eigener Tasche zahlen, seien "in der Regel medizinisch nicht notwendig".