Bewohner von Senioreneinrichtung haben Anspruch auf Kassenleistungen
Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) hervorgeht, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Die Voraussetzung: Durch diesen Aufsatz werden krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen.
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