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Gesundheitspolitik

Illegaler Verkauf verschreibungspflichtiger Schmerzmittel und Rezeptfälschungen

In die Haftstrafe wird auch ein erst vor wenigen Monaten verkündetes Urteil gegen die Frau eingerechnet. Die Neu-Ulmer Apothekerin hatte verschreibungspflichtige Schmerzmittel illegal verkauft und war vom Amtsgericht deswegen bereits verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Peter Grünes sagte daher bei der Urteilsbegründung am Montag, dass die Frau „zwei Todsünden als Apothekerin“ begangen habe – Arzneien ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Wie die Staatsanwaltschaft betonte er, dass die Angeklagte das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker ausgenutzt habe.

Manipuiliation von Blankorezepten

Für die Rezeptfälschungen hatte die Pharmazeutin Blankorezepte ihres Ehemannes, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen manipuliert. Der Betrug fiel irgendwann bei der Krankenkasse auf, weil Zahnärzte normalerweise keine Spezialmedizin für Hautkrankheiten verschreiben. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517.000 Euro ausbezahlt.Quelle:

dpa

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