Verbraucherschützer pochen auf Beitrags-Informationen per Brief
Die Verbraucherzentralen pochen auf schriftliche Informationen der gesetzlichen Krankenkassen über Beitragserhöhungen. Das sei „keine Holschuld der Versicherten“, mahnte der Bundesverband in Berlin. Dass die Pflicht der Kassen zu Informationen per Brief für das 1. Halbjahr 2023 ausgesetzt wurde, habe sich nicht bewährt und sollte Ende Juni auslaufen. Die Politik sei schlecht beraten, wenn sie ausgerechnet in Krisenzeiten zu weniger Kostenklarheit beitrage, sagte Verbandschefin Ramona Pop mit Blick auf Belastungen wegen der hohen Inflation. „Hier wurde am falschen Ende gespart.“
Höherer durchschnittlicher Zusatzbeitrag soll Milliardendefizit der Kassen entgegenwirken
Die Sonderregelung hatte der Bundestag in ein Gesetz aufgenommen, das ein erwartetes Milliardendefizit der Kassen in diesem Jahr auffängt. Zu den Maßnahmen gehört ein höherer durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Die Pflicht, in gesonderten Schreiben auf Erhöhungen hinzuweisen, hätte nun dazu geführt, dass nahezu alle Kassenmitglieder individuell angeschrieben werden müssten. Das hätte Kosten von 50 Millionen bis 100 Millionen Euro verursacht, hieß es zur Begründung. Die Kassen konnten stattdessen über „andere geeignete Weise“ informieren.Krankenkassen informierten meist online über Beitragserhöhungen
Die meisten Kassen hätten dies über ihre Internetseiten getan, erläuterten die Verbraucherschützer – viele Versicherte hätten das aber nicht mitbekommen. Nach einer Umfrage im Auftrag des Verbands antwortete ein Drittel (33%) auf die Frage, ob ihre Kasse zum Jahreswechsel 2022/23 die Beiträge erhöht habe, mit „weiß nicht“.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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Erschienen am 04.06.2023 • Das Gesundheitswesen benötigt Milliarden. Können die weiterhin aufgebracht werden, ohne die Beitragszahler stärker zu belasten?
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dpa