Bundestag beschließt Triage-Regelung für Pandemien
Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag ein Gesetz der Ampel-Koalition zur sogenannten Triage beschlossen. Der Begriff bedeutet, dass Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ eines Patienten. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen.
Kriktik an neuer Triage-Regelung
Die Union bemängelte, dass die Regelung nur für Pandemien und nicht für Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge gelten soll. Die AfD sprach von einer Übergriffigkeit des Staates. Das Gesetz sei Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber Ärzten, denen mit bürokratischen Regeln die Möglichkeit genommen werden solle, zum Wohl der Patienten zu entscheiden.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Ärztepräsident kritisiert geplantes Triage-Gesetz
Erschienen am 11.11.2022 • Das Gesetz soll das Vorgehen in Krankenhäusern regeln, wenn wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona zu wenige Intensivbetten vorhanden sind.
Erschienen am 11.11.2022 • Das Gesetz soll das Vorgehen in Krankenhäusern regeln, wenn wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona...
Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
Das Thema Triage war in der Pandemie wegen voller Intensivstationen in den Fokus gerückt. Umgesetzt werden soll nun mit der Regelung ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021. Das Gericht hatte entschieden, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu schützen. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, Vorkehrungen dafür zu treffen. Bisher gibt es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärzte. Die nun beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes muss noch durch den Bundesrat. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig.Quelle:dpa