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Gesundheitspolitik

Vorsorge ohne geschlechtsspezifische Einschränkungen

Mit seinem Beschluss vom 16. Januar 2025, das Anspruchsalter für Frauen abzusenken, folgt der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss für die kassenärztliche Versorgung (G-BA) Vorgaben der EU, die geschlechtsspezifische Einschränkungen bei der Vorsorge verbieten. Der Beschluss ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat zum 1. April 2025 in Kraft.

Rechtzeitig erkannte Tumoren gut behandelbar

„Ab dem 50. Lebensjahr nimmt das Erkrankungsrisiko bis ins hoher Alter immer weiter zu“, erklärt Dr. Petra Jessen, die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Im Zuge einer Vorsorge-Darmspiegelung werden mögliche Krebsvorstufen entdeckt und entfernt. Rechtzeitig erkannte Tumoren können gut behandelt werden. Wir Magen-Darm-Ärzte sind sehr froh darüber, dass auch Frauen jetzt endlich die Möglichkeit haben, diese Leistung ab dem 50. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen.“

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In der Neufassung der gesetzlichen Vorgaben zum Darmkrebs-Screening wird festgehalten, dass unter den Menschen, die die Vorsorge in Anspruch nehmen, weniger Patient:innen an Darmkrebs erkranken und versterben als unter den Leuten, die auf eine Vorsorge verzichtet haben. In Deutschland versterben 26 von 1000 Frauen an Darmkrebs. Bei den Männern sind es 32 von 1000.

Quelle:

Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng)