Als Digitale Gesundheitsanwendungen zugelassene Gesundheits-Apps
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet oder direkt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Darin sind DiGA gelistet, die das BfArM wissenschaftlich geprüft hat.
Die Wahrscheinlichkeit einer Verordnung steigt aber mit der Anzahl der verfügbaren DiGA je Indikationsbereich. Es wird deutlich, dass das neue Versorgungsangebot der GKV bereits vielen Patient:innen mit Diagnosen aus dem Bereich der Psychischen und Verhaltensstörungen in Deutschland zur Verfügung steht. Daneben gibt es bereits Angebote für Patient:innen mit Ernährungs- und Stoffwechselstörungen sowie häufigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Mit dem Online-Tool www.kvappradar.de stellt das Zi interessierten Patient:innen sowie Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine Informationsplattform bereit, die eine sichere und zuverlässige Orientierung auf dem Markt der Gesundheits-Apps bietet.
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Erschienen am 05.05.2022 • Der KV-App-Radar nimmt auch Digitale Gesundheitsanwendungen in den Fokus, es wurde ein erstes Gutachten zur DiGA velibra veröffentlicht.
Erschienen am 05.05.2022 • Der KV-App-Radar nimmt auch Digitale Gesundheitsanwendungen in den Fokus, es wurde ein erstes Gutachten...
Wirksamkeit der Gesundheits-Apps essenziell
Für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Praxis ist es besonders wichtig, dass Gesundheits-Apps nicht nur verfügbar, sondern auch im konkreten Anwendungsfall wirksam sind. Dafür muss im Versorgungsalltag ausreichend Zeit für die Beratung von Patient:innen zur Verfügung stehen. „Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicher zu stellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kontraindikationen aus dem Bereich der psychischen Störungen. Wie Krankenkassen diese Sicherheit nur nach Aktenlage und ohne vertragsärztliche und psychotherapeutische Diagnostik gewinnen können, bleibt deren Geheimnis. Die Einigung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrags, dass die Krankenkassen den Aufwand von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Verordnung auch vorläufig zugelassener DiGA honorieren, ist daher eine gute Nachricht für die Betroffenen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.Quelle:Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)