Lauterbach: Elektronische Patientenakte 2024 für alle einführen
Jeder Krankenversicherte soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte erhalten. „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, kündigte der SPD-Politiker in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ an. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Auch das elektronische Rezept will er 2024 verbindlich machen.
Elektronische Patientenakte bereits seit 2021 freiwillig erhältlich
Als freiwilliges Angebot für die 74 Millionen gesetzlich Versicherten gibt es die elektronische Patientenakte seit Januar 2021. Aber nur weniger als 1% der Patienten nutzten sie nach Lauterbachs Angaben bislang.„Es ist höchste Eisenbahn, dass es weiter vorangeht“, teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung mit. „Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, zum Herzstück eines modernisierten Gesundheitswesens zu werden.“
Mit der elektronischen Akte werde der Patient Herr seiner Daten, warb der Minister. „Er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente.“ Das helfe auch bei der Behandlung. „Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat.“
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Erschienen am 29.11.2022 • Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V fordert den Schutz von Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter.
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Technisch will Lauterbach pragmatisch vorgehen. „Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt.“ Für den Anfang werde es möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen.
ePA soll Versorgung effektiver und besser machen
Erklärtes Ziel der ePA ist, die Versorgung effektiver und besser zu machen – etwa, indem Mehrfachuntersuchungen unnötig werden. Bei der Vernetzung der Praxen gibt es jedoch Verzögerungen. Bei mehreren Fragen schwelt ein Streit über den Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich etwa kritisch zu dem angestrebten Verfahren geäußert, auf die Akte nur zu verzichten, wenn der Patientinnen oder Patienten aktiv widersprechen.Quelle:dpa