Krankenhäuser brauchen echte Finanzierungsreform
Das vom Bundesministerium für Gesundheit für das Bund-Länder-Gespräch vorgelegte Eckpunktepapier zur Krankenhausreform punktet durch zahlreiche Veränderungen am ursprünglichen Entwurf der Expertenkommission. Bei der Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung sieht der Verband allerdings noch viel Diskussionsbedarf.
Richtiger Weg: Leistungsgruppen statt Level
Insbesondere der Ansatz, Versorgungslevel zur Krankenhausplanung zu nutzen, war von den Ländern und vielen Experten aus der Krankenhauslandschaft massiv kritisiert worden. „Starre Versorgungslevel sind kein geeignetes Instrument der Krankenhausplanung in unseren länderspezifisch gewachsenen Strukturen. Es ist richtig, stattdessen auf Leistungsgruppen abzustellen. So wird sichergestellt, dass regional vorhandene exzellente und gut vernetzte Strukturen weiter für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Nach dem Prinzip ihre Stärken zu stärken, können spezialisierte Krankenhausstandorte zur Qualitätssteigerung in einzelnen Leistungsgruppen beitragen, ohne zwangsläufig einem bestimmten Level zugeordnet werden zu müssen. Hier wurde den Mahnungen aus der Praxis entsprochen“, betont Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd.Vorhaltefinanzierung kostenbasiert kalkulieren
Die beabsichtigte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ist dagegen nach wie vor sehr vage formuliert und sieht lediglich eine Umverteilung von Erlösanteilen vor. Der damit vorgesehene Eingriff in das DRG-System schreibt dessen bestehende Mängel fort. Notwendig ist eine kostenbasierte Ermittlung des Vorhaltebudgets.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Krankenhausreform konsequent am Patientenwohl orientieren
Erschienen am 09.05.2023 • Gefährdet die geplante Krankenhausreform die freigemeinnützigen Einrichtungen in ihrer Existenz sowie das Prinzip der Trägervielfalt?
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Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V. (kkvd)