Krebsmedikamente gepanscht – Urteil gegen Apotheker rechtskräftig
In einem Skandal um jahrelang gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Der BGH in Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig. Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Gericht zufolge streckte er lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier.
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