Netzwerk ärztlicher Organisationen setzt sich für praxisgerechte Umsetzung des Mutterschutzes ein
Durchgeführt wurde die Online-Befragung im November und Dezember 2022 von einem Netzwerk ärztlicher Organisationen, die sich für eine praxisgerechte Umsetzung des Mutterschutzes einsetzen. Zu der gemeinsamen Initiative gehören der Marburger Bund (MB), der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB), die Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Verband der Chirurginnen (Die Chirurginnen e.V.) und der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (vlk).
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Erschienen am 28.06.2022 • Chirurgie – noch immer eine Männerdomäne. Wenn Sie wissen wollen, wie das geändert wird, lesen Sie bei und weiter!
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Ärztinnen fürchten bei Schwangerschaft berufliche Einschränkungen
Etwa die Hälfte der befragten Ärztinnen hatte Bedenken, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Gründe dafür sind vor allem die Befürchtung, Einschränkungen bei der Weiterbildung zur Fachärztin, ein Operationsverbot oder andere Tätigkeitsverbote hinnehmen zu müssen. Viele Ärztinnen möchten während der Schwangerschaft weiterarbeiten, werden aber daran gehindert. Knapp die Hälfte der Teilnehmerinnen erhielt ein betriebliches Beschäftigungsverbot, mehr als ein Drittel wurde mit Tätigkeitseinschränkungen belegt.
Erkenntnisse der Pandemie müssen bei schwangeren Ärztinnen berücksichtigt werden
„Corona wird uns weiter begleiten. Die aktuellen Erkenntnisse zur Pandemie müssen immer wieder in die individuelle Gefährdungsbeurteilung einfließen. Es gibt derzeit kaum einen sichereren Arbeitsplatz als den einer Chirurgin im OP“, sagt Dr. Maya Niethard, Projektleiterin der Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS).
Arbeitgeber setzen Mutterschutzgesetz oft nur unzureichend um
Allerdings kommen die Arbeitgeber ihrer Verpflichtung aus dem Mutterschutzgesetz, die Gefährdungen für jede Tätigkeit zu beurteilen, oft nicht nach. Bei 40% der befragten schwangeren Ärztinnen wurde keine generelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Schwangere Ärztinnen müssen dann häufig ihre bisherige Tätigkeit trotz Gefährdung ausüben oder in letzter Konsequenz ein ärztliches Beschäftigungsverbot beantragen, weil sie sich den Belastungen nicht gewachsen fühlen. Dass es auch anders geht, zeigt dieser Freitextkommentar einer Ärztin: „In unserer Abteilung wurde sehr viel Wert auf die Mitbestimmung der Schwangeren gelegt. Wer operieren wollte, konnte dies auch unter Schutzmaßnahmen tun. Wenn sie das nicht wollte, wurde das auch völlig akzeptiert.“
Hälfte der schwangeren Ärztinnen bekommen Beschäftigungsverbot
Wenn Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt wurden, führte dies in den vergangenen 2 Pandemiejahren in etwa der Hälfte der Fälle zu einem Beschäftigungsverbot im Betrieb und in einem Drittel der Fälle zu einer Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit (z.B. keine Operationen). „Oft machen sich die Arbeitgeber nicht die Mühe, genau zu prüfen, wie und in welchem Umfang eine Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft möglich ist. Stattdessen werden arbeitswilligen Kolleginnen Steine in den Weg gelegt. Das ist nicht akzeptabel. So wird ärztliche Arbeitskraft unnötig vergeudet – zum Schaden der Kolleginnen und der Gesundheitsversorgung insgesamt“, kritisierte Dr. Susanne Johna, Erste Vorsitzende des Marburger Bundes.
Schwangere Ärztinnen müssen Facharztprüfung oft verschieben
Mehr als die Hälfte der Ärztinnen, die in den Jahren 2016 bis 2019 schwanger waren, gaben an, durch die Schwangerschaft und die Tätigkeitseinschränkungen in ihrer weiteren Karriere behindert worden zu sein. „Sowohl das Beschäftigungsverbot als auch die Umschulung auf eine andere Tätigkeit, die nicht der jeweiligen Weiterbildungsordnung unterliegt, führen zu einem Karriereknick, da die Facharztprüfung verschoben werden muss.
Die Folgen sind die spätere Option auf Oberarzt- oder Chefarztpositionen oder die spätere Option, sich niederzulassen“, beschrieb die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Dr. Christiane Groß, die Folgen für viele junge Ärztinnen.
Zwei Drittel der schwangeren Ärztinnen spricht von „Karriereknick“
Der Anteil derer, die sich in ihrer Karriere zurückgeworfen sehen, stieg sogar auf zwei Drittel (66%). Nachteile erlebten die Ärztinnen vor allem in der Weiterbildung zur Fachärztin. Nur etwa ein Drittel konnte während der Zeit der Corona-Pandemie seit 2020 Weiterbildungsinhalte erwerben, bei knapp der Hälfte war dies aufgrund von Einschränkungen oder Änderungen der Tätigkeit nicht der Fall. Etwa ein Fünftel der Befragten gab an, weniger Weiterbildungsinhalte erworben zu haben als vor der Schwangerschaft.