Sonntag, 22. Dezember 2024
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Medizin

DGP fordert Kostenerstattung für Sprachmittler:innen

DGP fordert Kostenerstattung für Sprachmittler:innen
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Die Diagnose einer schweren Krankheit steht oft am Anfang eines Weges, der von Fragen, Unsicherheiten, Ängsten und Sorgen wie auch Überlegungen und Entscheidungen zu Therapien und Versorgung gekennzeichnet ist. Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), unterstreicht: „Unsere Patient:innen wollen und müssen nicht nur Diagnose und Therapieansätze verstehen, sondern auch, was ihnen an Optionen zum Beispiel in der Hospiz- und Palliativversorgung angeboten wird. Außerdem ist es essentiell, dass sie sich mit ihren Anliegen und Bedürfnissen gut verständlich machen können.“ Deshalb fordert die DGP „eine Kostenerstattung für den Einsatz von qualifizierten und professionellen Sprachmittler:innen in der Hospiz- und Palliativversorgung“.
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Palliativversorgung für Menschen mit Migrationshintergrund

Asita Behzadi und Elizabeth Schmidt-Pabst, Sprecherinnen der AG Palliativversorgung für Menschen mit Migrationshintergrund in der DGP und Mitautorinnen eines heute veröffentlichten Positionspapiers, betonen: Die „Sprachmittlung“ zwischen Mutter- und Fremdsprache z.B. mündlich durch Dolmetscher:innen und schriftlich durch Übersetzer:innen müsste für das gesamte multiprofessionelle Angebotsspektrum gelten. „Dazu zählen auch Gespräche im Vorfeld von Therapieentscheidungen, die den Weg in die Hospiz- und Palliativversorgung ebnen.“
 
 

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DGP fordert Kostenerstattung für Einsatz von qualifizierten Sprachmittler:innen

Von verschiedenen Fachverbänden wird bereits seit längerem die gesetzliche Verankerung einer qualifizierten bzw. professionellen Sprachmittlung für Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne der Chancengleichheit für alle Patientinnen und Patienten im deutschen Gesundheitswesen gefordert. Im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde formuliert, dass Sprachmittlung im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V werden müsse. Unklar bleibt, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgen soll, was als eine „notwendige medizinische Behandlung“ definiert werden kann und was das für die Versorgung am Lebensende bedeutet, so Asita Behzadi und Elizabeth Schmidt-Pabst.

Häufige Praxis ist es, Angehörige oder Laien als Sprachmittler:innen in der medizinischen Behandlung einzusetzen. Das birgt Risiken hinsichtlich Übersetzungsfehlern, da die ad hoc-Übersetzer:innen oft medizinisch und in der Sprachmittlung ungeschult sowie zusätzlich als Angehörige persönlich betroffen sind.

Sprachbarrieren führen zu schlechterer Gesundheitsversorgung

Im Mikrozensus 2020 wird der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik Deutschland mit 21,9 Millionen angegeben. Das entspricht einem Viertel der Gesamtbevölkerung, wobei jeder fünfte Bürger bzw. jede fünfte Bürgerin mit Migrationshintergrund älter als 55 Jahre ist. Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes macht deutlich, dass Menschen mit Migrationserfahrung häufiger an Krankheiten und Beschwerden wie an Erkrankungen der Lunge/Atemwege bzw. Verdauungsorgane leiden und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass schwerstkranke und sterbende Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt im deutschen Gesundheitswesen und so auch in der Hospiz- und Palliativversorgung schlechter versorgt sind. Sprachbarrieren sind hier die zentrale Begründung.

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Verankerung des Rechtsanspruchs auf den Einsatz von qualifizierten und professionellen Sprachmittler:innen sollte als Bestandteil der notwendigen medizinischen Behandlung im SGB V und im Leistungskatalog der GKV zügig umgesetzt werden. „Die besonders vulnerable Situation von schwerstkranken und sterbenden Patient:innen und deren Angehörigen macht eine qualifizierte sprachliche Übertragung der Inhalte, Fragen und Bedürfnisse und damit eine nachvollziehbare Kommunikation im gesamten Verlauf der Versorgung am Lebensende dringend erforderlich!“
 
 

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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin


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