Viele Schmerzpatient:innen können nicht behandelt werden
„Anspruch der Versorgergesellschaft Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin ist es, die Versorgung konkret zu verbessern“, sagte Horlemann. Er sei deshalb froh, die im vergangenen Jahr begonnene Diskussion mit Vertretern des Gesundheitsausschusses fortsetzen zu können. In Deutschland leben 3,9 Millionen Menschen mit schwersten chronifizierten
Schmerzen. Rein rechnerisch könnten die 1.400 Schmerzmediziner:innen maximal 420.000 von ihnen pro Quartal behandeln. Die übrigen fielen durch das Raster. „Das darf nicht passieren“, so Horlemanns Forderung.
Die Hälfte der Schmerzmediziner:innen geht in den nächsten 5 Jahren in den Ruhestand
Für eine flächendeckende Versorgung sei in Deutschland ebenfalls nicht gesorgt – und eine Änderung der Bedarfsplanung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kein Thema. Wenn die Selbstverwaltung nicht die notwendigen Rahmenbedingungen schaffe, müsse die Politik handeln. Äußerst bedenklich sei auch die Altersstruktur in der Schmerzmedizin: In den nächsten 5 Jahren werde die Hälfte der aktuell tätigen Schmerzmediziner:innen in den Ruhestand gehen.
Mangelnde Ausbildungsförderung in der Schmerzmedizin
Bei der Ausbildungsförderung sei die Schmerzmedizin ebenfalls außen vor, kritisierte Maurer. Der Grund: Bei der Schmerzmedizin handle es sich um eine Zusatzbezeichnung und nicht um eine Facharztausbildung. Lediglich die KV Westfalen-Lippe stelle Gelder bereit, um die schmerzmedizinische Weiterbildung zu fördern.
Unterversorgung in der Schmerzmedizin – Auf dem Land und in den Städten
Vogler merkte an, dass über die Vernachlässigung des ländlichen Bereichs in der medizinischen Versorgung viel diskutiert werde, die mangelnde Versorgung in der Schmerzmedizin betreffe aber auch Städte. So gebe es in Deutschland 188 Städte mit mehr als 50.000 Einwohner:innen ohne schmerzmedizinische Versorgung. Daher sei es wichtig, auf die Unterversorgung aufmerksam zu machen. Für ohnehin schwer kranke Menschen seien lange Wege zur Arztpraxis eine zusätzliche Hürde. Auch Stamm-Fibich sieht in der schmerzmedizinischen Versorgung in Deutschland eine Dauerbaustelle. Es müsse gemeinsam daran gearbeitet werden, in der Gesellschaft zu verankern, dass Patient:innen Zugang zu wirksamen Therapieansätzen benötigen. In einigen Regionen Deutschlands sei dies nicht gegeben.
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Diabetes mellitus im Blickpunkt der Schmerzmedizin
Erschienen am 20.03.2023 • Schmerzen haben eine hohe Relevanz im Alltag von Diabetes-Patient:innen und führen zu einem starken Leidensdruck. Details dazu lesen Sie hier!
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Der Über- und Fehlversorgung in der Schmerzmedizin entgegenwirken
Auf Fehlanreize im Gesundheitswesen verwies Prof. Grau: In der Behandlung von
Rückenschmerzen gebe es mit zu viel Bildgebung in der Diagnostik und zu vielen Operationen eine erhebliche Über- und Fehlversorgung. Dem müsse unter anderem durch strukturierte Behandlungsprogramme entgegengewirkt werden. Ein besonderer Ansatz seien die Gesundheitsregionen mit einer stärkeren auch sektorenübergreifenden Vernetzung aller Gesundheitsberufe.
Behandlung von Schmerzpatient:innen verbessert die Lebensqualität und die Arbeitsfähigkeit
Im Hinblick auf eine Verbesserung der medizinischen Versorgung werde sehr häufig eine Kostendiskussion geführt, aber nicht der Mehrwert für die Patient:innen gesehen, so Kippels. Die Rückkehr in ein schmerzfreies oder schmerzarmes Leben erhöhe aber nicht nur die Lebensqualität, sondern möglicherweise auch die Arbeitsfähigkeit – eine Win-Win-Situation für Patient:innen und Gesellschaft. Er sehe aber große Probleme darin, den ärztlichen Nachwuchs für die Schmerzmedizin zu begeistern. Ohne die Perspektive einer Facharztausbildung mit entsprechender Vergütung fehle Ärzt:innen der Anreiz, sich für die Schmerzmedizin zu entscheiden.
G-BA-Beschluss als 1. Schritt zur erleichterten Verordnung von Cannabinoiden
Alle Teilnehmer des gesundheitspolitischen Symposiums begrüßten den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. März 2023, der die
Verordnungsfähigkeit von medizinischen Cannabinoiden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erleichtert (1). Nach wie vor gilt für Erstverordnungen aber, dass die zuständige Krankenkasse die Verordnung genehmigen muss. Auch dieser Genehmigungsvorbehalt müsse noch aufgehoben werden, so Horlemann. Es sei inhuman, wenn Patient:innenn mit starken Schmerzen und vielen erfolglosen Therapieversuchen erst ein administratives Verfahren durchlaufen müssen, bevor sie Zugang zu einer wirksamen Therapie bekämen. Stamm-Fibich bestätigte, der G-BA-Beschluss sei eine gute Grundlage, um weitere Fortschritte in der schmerzmedizinischen Versorgung machen zu können.