Gesundheitspolitik
Karlsruhe verhandelt zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit einer speziellen Problematik bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Es geht um eine gesetzliche Vorgabe, nach der ärztliche Zwangsmaßnahmen gegenüber betreuten Menschen nur im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt werden dürfen. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist diese Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das soll das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nun prüfen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvL 1/24)
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