Welche Daten gehören in die elektronische Patientenakte? DGIM legt Empfehlungen vor
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat großes Potenzial, die Abläufe im Gesundheitswesen reibungsärmer zu gestalten, etwa indem der Austausch von Befunddaten und Behandlungsergebnissen digital erfolgt. Das stellt sicher, dass Röntgenbilder, Blutwerte und weitere versorgungsrelevante Informationen mehreren Ärzt:innen zur Verfügung stehen. Doch die Einführung der ePA stockt. Viele Fragen nach ihrer Ausgestaltung sind noch offen - vor allem, welche Daten darin hinterlegt werden sollen und nach welchen Standards dies erfolgt. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hat hierzu anhand von konkreten Beispielen aus dem Versorgungsalltag Empfehlungen erarbeitet. Die Fachgesellschaft möchte mit den Vorschlägen einen Beitrag dazu leisten, weiterhin offene organisatorische Fragestellungen rund um die ePA schnellstmöglich zu klären, um deren Umsetzung zu beschleunigen. Zahlreiche internistische Schwerpunktgesellschaften tragen die Empfehlungen mit.